Reise- und Sicherheitshinweise Tunesien – Änderungen 30.08.2024 –> 05.11.2024
Die Reise- und Sicherheitshinweise für Tunesien wurden mit Datum zum 05.11.2024 angepasst, geändert bzw. ergänzt. Letzte Änderungen: Sicherheit/Innenpolitische Lage (Dekret 54, soziale Netzwerke), Kriminalität (Kopien Reisedokumente), Reiseinfos/Rechtliche Besonderheiten (Fotografieren von Wagenkolonnen öffentlicher Personen, Pornografie, Konfiszierung von Ferngläsern), Einreise und Zoll/Reisedokumente (Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel), Redaktionelle Änderungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir farblich markiert.
Geänderte Passagen: Sicherheit/Innenpolitische Lage zum 05.11.2024
30.08.2024 | 05.11.2024 |
Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt. Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax gab es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten. Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorates betreten werden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage. |
Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt. Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig abgesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Das „Gesetzesdekret 54“ sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet vor. Dies kann auch politische Einlassungen abdecken. Die tunesische Regierung hat am 27. Oktober 2024 eine verschärfte Kontrolle sozialer Netzwerke angekündigt, die sich gegen „unmoralische Inhalte“ besonders auf TikTok und Instagram richtet. Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorates betreten werden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage. |
Geänderte Passagen: Sicherheit/Kriminalität zum 05.11.2024
30.08.2024 | 05.11.2024 |
Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Entreißen von Handtaschen, Taschendiebstahl, Debit- und Kreditkartenkriminalität. In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. – Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Bazaren („Souk“) sowie an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen. – Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie alleine reisen. – Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. – Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. – Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet. – Vergewissern Sie sich bei Ausflügen ggf. des technischen Zustands von Fahrzeugen und des Versicherungsschutzes. – Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. |
Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Taschendiebstahl und Kreditkartenkriminalität. In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. – Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Basaren („Souk“) sowie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen. – Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie allein reisen. – Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. – Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. – Nehmen Sie vom Reisedokument nur eine Kopie mit. – Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet. – Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten oder Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. |
Geänderte Passagen: Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten zum 05.11.2024
30.08.2024 | 05.11.2024 |
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch Reiseinfos – LGBTIQ. Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit deutschen vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen – mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen. |
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt. Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden. Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch Reiseinfos – LGBTIQ. Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen – mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen. |
Geänderte Passagen: Einreise und Zoll – Reisedokumente zum 05.11.2024
30.08.2024 | 05.11.2024 |
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: – Reisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die Pauschalreise muss durch eine ausgedruckte Buchungsbestätigung nachgewiesen werden. Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren. |
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: – Reisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für Einreisen mit einem regulären Reisepass können nach Mitteilung der tunesischen Behörden Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthaltes erfragt werden. Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter der Voraussetzung möglich, dass die Pauschalreise durch eine Buchungsbestätigung, eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug nachgewiesen wird. Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren. Einreisen mit einem gültigen deutschen vorläufigen Reisepass nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur möglich, wenn ein Hin- und Rückflugticket und eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachgewiesen werden. |
Die kompletten Reise- und Sicherheitshinweise Tunesien: Auswärtiges Amt