Einreise /Ausreise Tunesien – Zollbestimmungen
Wenn Sie in Tunesien ankommen, müssen Sie dem Zoll auf Nachfrage die in Ihrem Gepäck enthaltenen Gegenstände melden. Diese Gegenstände werden in der Regel ohne Formalitäten und ohne Zahlung von Zöllen und Steuern zugelassen. Im Gepäck enthaltene Gegenstände, deren Art oder Anzahl einen kommerziellen Charakter vermuten lassen, unterliegen der Zahlung von Zöllen, Steuern und der Durchführung von Außenhandelsformalitäten.
Kurzlink: https://tnsn.de/2XyQ86V
Welche Waren dürfen nicht nach Tunesien eingeführt werden?
- Tunesische Währung (Dinar)
- Waffen (außer zugelassene Jagdwaffen)
- Sprengstoffe
- Betäubungsmittel und andere psychotrope Produkte
- Fälschungen
- Second-Hand-Kleidung (friperies)
- Palmen, Palmenableger und deren Derivate (Anm.: Sowie alle Pflanzen und Tiere, die in der Liste der geschützten Pflanzen und Tiere unter www.cites.org verzeichnet sind)
- Henna
- Gefährliche Hunde oder Kampfhunde (Pitbull, Mastiff, Rottweiler, Tosa)
- Jedes Produkt, dass für die Moral, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit schädlich sein kann
- Jedes Produkt, dass die Sicherheit des Staates gefährden könnte (Anm.: Dazu werden bspw. auch Flugdrohnen gezählt)
Welche Objekte unterliegen bei der Einfuhr nach Tunesien speziellen Genehmigungsverfahren?
Gegenstand | Genehmigungsbehörde |
Audiovisuelle Geräte für den professionellen Einsatz | Tunesische Agentur für externe Kommunikation (ATCE) |
Festnetz- und Mobiltelefone, Satellitenempfänger | Ministerium für Kommunikationstechnologien |
Pflanzen und Tiere | Ministerium für Landwirtschaft und hydraulische Ressourcen |
Schrotflinten | Ministerium für Inneres und lokale Entwicklung |
Messinstrumente und Waagen | Institut für Metrologie |
Welche Objekte dürfen nicht aus Tunesien ausgeführt werden?
- Tunesische Währung (Dinar)
- Kunstobjekte und Antiquitäten
- Waffen (außer zugelassene Jagdwaffen)
- Sprengstoffe
- Betäubungsmittel
- Plagiate (Fälschungen)
- Vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen (nach der „CITES“ -Konvention) wie beispielsweise die Meeresschildkröte, das Chamäleon …
- Jedes Produkt, dass für die Moral, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit schädlich sein kann
- Jedes Produkt, dass die Sicherheit des Staates gefährden könnte
Einfuhr nach Tunesien
Tabak und alkoholische Produkte
- Zigaretten 200 Stück (1 Stange)
- Zigarillos 100 Stück
- Zigarren 50 Stück
- Tabak 500 Gramm
- Alkohol mit weniger als 25 Vol%: 2 Liter
- Alkohol mit mehr als 25 Vol%: 1 Liter
Anmerkungen
Medikamente: Die Mitnahme von Medikamenten ist für den persönlichen Bedarf erlaubt. Für alle Fälle sollte man, wenn man Medikamente in größerer Menge mit sich führt (Chroniker, Langzeiturlauber) eine ärztliche und unterzeichnete Medikationsbescheinigung mit sich führen.
Technische Geräte / Mobiltelefone: Zwei oder drei Mobiltelefone werden in der Regel nicht beanstandet, sofern sie nicht noch originalverpackt und offenbar ungenutzt sind. Das gleiche gilt auch für andere Kleingeräte. Monitore und Flachbildfernseher werden generell als verzollungspflichtige Ware angesehen.
Geschenke an Tunesier werden bis zu einem Wert von vielleicht 20 Euro in ihrer Gesamtheit (nicht pro Geschenk) toleriert. Darüber hinaus wird ein kommerzieller Charakter unterstellt und Zoll verlangt.
Produkte, die gegen die Moral verstoßen, sind streng verboten. Dazu zählen Bücher, Videofilme und Bilder mit sexuellen Inhalten. Schon die einfache Nacktdarstellung zählt als obszöner und unsittlicher Moralverstoß!
Staatsgefährdende Produkte sind beispielsweise die in Europa schon sehr günstigen Flugdrohnen (Kopter). Diese werden bei der Einfuhr nach Tunesien unter dem Vorwurf der Spionage sofort eingezogen. Nur Filmschaffende wie beispielsweise Naturfilmer können nach Genehmigung Drohnen einführen bzw. lizensierte tunesische Unternehmen beauftragen.
Dieser Beitrag ist eine partielle Übersetzung der entsprechenden Seiten und Unterseiten des tunesischen Zoll: https://www.douane.gov.tn/avez-vous-quelque-chose-a-declarer/