EU: Digitalisierung des Schengen-Visums
Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments haben sich vorläufig auf Regeln zur Digitalisierung des Visumverfahrens geeinigt. Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eingeführt, ein Visum online zu beantragen und die derzeitige Visummarke wird durch ein digitales Visum ersetzt. Mit dem Vorschlag werden zwei Ziele verfolgt: das Visumantragsverfahren effizienter zu gestalten und die Sicherheit des Schengen-Raums zu verbessern.
Das Abkommen muss noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor das Annahmeverfahren im Rat und im Europäischen Parlament beginnen kann.
Das digitale Visum wird den Reisenden die Antragstellung erleichtern, das Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Sicherheit des Schengen-Raums erhöhen, indem es beispielsweise das Risiko der Fälschung und des Diebstahls der Visummarke verringert.
Mit der endgültigen Verabschiedung der Vorschriften wird eine Plattform für die Beantragung von EU-Visa geschaffen. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Anträge für Schengen-Visa über diese Plattform, eine einzige Website, gestellt, die sie an die entsprechenden nationalen Visasysteme weiterleitet. Auf dieser Plattform können die Antragsteller alle relevanten Daten eingeben, elektronische Kopien ihrer Reise- und Belege hochladen und ihre Visagebühren bezahlen. Sie werden auch über die Entscheidungen bezüglich ihres Visums informiert. Persönliches Erscheinen im Konsulat ist grundsätzlich nur noch für Erstantragsteller, Personen, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind, und Personen mit einem neuen Reisedokument erforderlich.
Beabsichtigt eine Person, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen, wird die Plattform anhand der Aufenthaltsdauer automatisch ermitteln, welches Land für die Prüfung des Antrags zuständig ist. Der Antragsteller wird jedoch auch die Möglichkeit haben, anzugeben, ob der Antrag je nach Reisezweck von einem bestimmten Mitgliedstaat bearbeitet werden muss.
Nach den vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden Visa in digitalem Format als 2D-Strichcode mit kryptografischer Signatur ausgestellt. Dies wird die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit gefälschten und gestohlenen Visummarken verringern.
Hintergrund: Die jüngsten Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit haben den Kontext der EU-Visumpolitik erheblich verändert. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Visumverfahren erheblich verlangsamt und den Bedarf an mehr digitalen Verfahren geschaffen.
Gleichzeitig bieten die technologischen Entwicklungen neue Sicherheitsmerkmale und Möglichkeiten, die Verfahren sowohl für die Antragsteller als auch für die nationalen Behörden reibungsloser und effizienter zu gestalten.
In diesem Zusammenhang legte die Kommission am 27. April 2022 einen Legislativvorschlag vor, der auf die Digitalisierung des Visumverfahrens abzielt.
Quelle: Europäisches Parlament