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Ab Do, 10 Februar 2022: Ausgangssperre aufgehoben

Das tunesische Regierungspräsidium kündigte an, dass die Ausgangssperre für das gesamte Staatsgebiet ab Donnerstag, den 10 Februar 2022, aufgehoben wird. Zudem werden ab 15 Februar 2022 die Einreisebedingungen erleichtert, wobei es hier noch Unklarheiten gibt.

Die Ankündigung vom 10 Februar 2022 erfolgte nach der Sitzung des Ministerrats am 9. Februar im Regierungspalast in La Kasbah, auf der die Entwicklung der epidemiologischen Situation im Land und die Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses erörtert wurden.

Es wurde außerdem beschlossen:

  • Fortsetzung des Verbots von Versammlungen und Demonstrationen für einen Zeitraum von einer Woche
  • Einhaltung der Präventivmaßnahmen in allen Bereichen, insbesondere was das Tragen von Mundschutz, die körperliche Distanzierung, die Belüftung geschlossener Räume und die verstärkte Überwachung ihrer Umsetzung betrifft
  • Verstärkte Anwendung der aktualisierten sektoralen Gesundheitsprotokolle
  • verstärkte Kontrolle der Impfpässe
  • Intensivierung der Impfungen und der Auffrischungsimpfungen zur Stärkung der Immunität

Weiterhin wurde mit Datum ab Dienstag, den 15. Februar 2022 beschlossen:

  • Reisende nach Tunesien über 18 Jahren, die die Impfung abgeschlossen haben, sind von der Pflicht zur Vorlage von Labortests befreit, sofern sie eine Bescheinigung über den Abschluss der Impfung oder den Impfpass vorlegen.
  • Verpflichtung für Reisende, die die Impfung nicht abgeschlossen haben und älter als 6 Jahre sind, eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Labortests (PCR) vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist (Zeitraum zwischen Abstrich und Check-In), oder das negative Ergebnis eines Schnelltests, sofern das Datum der Durchführung des Tests nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt.
  • Durchführung eines Schnelltests auf Sars-CoV-2-Virus (für Kinder über 6 Jahre), der bei der Ankunft in Tunesien stichprobenartig durchgeführt wird. Bei positivem Test wird der Reisende für 5 Tage in Selbstquarantäne genommen, die bei Auftreten oder Fortbestehen von Symptomen auf 7 Tage verlängert wird.

Titelbild: Symbolfoto

Quelle: Präsidentschaft der Republik | Kapitalis | Presseagentur TAP | Auswärtiges Amt