2020Covid-19

Nächtliche Ausgangssperre in der ganzen Republik – Neue Maßnahmen

Es war gegen 2 Uhr morgens, als die Regierungspräsidentschaft schließlich die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie in Tunesien verkündete, darunter die Aussetzung des Schulunterrichts bis zum 8. November, ein Reiseverbot zwischen den Regionen und eine Ausgangssperre von Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr und an den Wochenenden von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr in allen Gouvernoraten.

Im Anschluss an die Sitzung des nationalen Gremiums für den Kampf gegen Covid-19, bei der die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission, die Minister für Wirtschaft, Bildung, Hochschulwesen und Soziales, eine Einschätzung der Situation präsentierten, traf Regierungschef Hichem Mechichi folgende Entscheidungen:

  • Die Gouverneure des gesamten tunesischen Territoriums sind aufgefordert, eine Ausgangssperre zu verhängen: Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Die Bekanntgabe muss durch die Gouverneure am heutigen Donnerstag erfolgen.
  • Verbot von Reisen zwischen Gouvernoraten mit Ausnahme von Arbeit, begründbaren Ausnahmefällen (z.B. Geschäftsreisen) und Studenten (trotz Annullierung des Unterrichts). Das gilt nicht für die vier Gouvernorate von „Grand Tunis“ (Tunis, Manouba, Ariana, Ben Arous), zwischen denen gereist werden kann.
  • Schließung von Cafés und Restaurants ab 16.00 Uhr, wobei die Kapazität von 30 Prozent in geschlossenen Räumen und 50 Prozent in offenen Räumen eingehalten werden muss. Organisation von Kontrollkampagnen in allen Delegationen und Schließung von diesen Einrichtungen bei Verstößen.
  • Aussetzung des Unterrichts in Schulen, Hochschulen und Gymnasien von Mittwoch, 28. Oktober, bis Sonntag, 8. November 2020. Diese Aussetzung ist der Desinfektion von Bildungseinrichtungen gewidmet.
  • Aussetzung von Präsenzkursen an öffentlichen und privaten Universitäten für zwei Wochen und Einführung von Fernkursen. Die Universitäten müssen den Studenten die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung stellen. Die Universitätswohnheime werden nicht geschlossen.
  • Verbot aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen von Freitag, 30. Oktober bis Sonntag, 15. November 2020.
  • Verbot aller Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen an öffentlichen Orten mit Ausnahme von Verkehrsmitteln.
  • Aussetzung des Besuchs von Gotteshäusern bis zum 15. November 2020.
  • Beibehaltung der außergewöhnlichen Verwaltungszeiten bis zum 15. November 2020.
  • Alle Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Covid-19 werden nicht mehr durch den Erlass über öffentliche Aufträge geregelt. Eine Sonderkommission im Verteidigungsministerium unter dem Vorsitz des Generaldirektors für Militärgesundheit wird diesen Aspekt überwachen.
  • Obligatorisches Tragen von Masken und die Einhaltung körperlicher Distanzierung bei gleichzeitiger Beibehaltung von Sanktionen gegen Personen, die gegen diese Regeln verstoßen.

Quelle: Regierungspräsidentschaft