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Hochrisikogebiete: 6 Gouvernorate und 26 Delegationen betroffen

Sechs Gouvernorate und sechsundzwanzig Delegationen wurden als Hochrisikogebiete für COVID-19 ausgewiesen, nachdem das Nationale Observatorium für neue und neu auftretende Krankheiten (ONMNE) eine umfassende epidemiologische Bewertung aller Delegationen des Landes durchgeführt hatte, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag, den 9. Oktober 2020 mit.

In einer Erklärung teilte das Ministerium mit, dass die Liste den betroffenen regionalen Behörden übermittelt worden sei, um die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, die während der letzten kleinen Kabinettssitzung vom 3. Oktober 2020 genehmigt worden waren.

Update: Wer ab Montag, den 12. Oktober 2020 in geschlossenen Räumlichkeiten oder an anderen Örtlichkeiten des öffentlichen Raums, für die eine Maskenpflicht angeordnet wurde, gegen die Pflicht verstößt, eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen, muss mit einer Geldstrafe von 60 Dinar rechnen, sagte Regierungschef Hichem Mechichi am Samstag bei seinem Besuch im Operationszentrum der Nationalen Coronavirus-Kontrollbehörde in der Kaserne der Nationalgarde in El Aouina.

Die folgenden Gouvernorate sind als Hochrisikogebiete für die Ausbreitung des Coronavirus eingestuft worden:

  • Ariana
  • Ben Arous
  • Tunis
  • Manouba
  • Sousse
  • Monastir

Die Liste der Delegationen, die als Hochrisikogebiete für die Ausbreitung der Pandemie eingestuft werden, umfasst die folgenden Orte und Regionen:

  • Nabeul
  • Korba
  • Soliman
  • Zaghouan
  • El Jem
  • Bizerté Nord
  • Bizerté Süd
  • Ras Jebel
  • Béja Nord
  • Béja Süd
  • Jendouba
  • Jendouba Nord
  • Kef West
  • Kef Ost
  • Dahmani
  • Kairouan Nord
  • Kairouan Süd
  • Sidi Bouzid West
  • Sidi Bouzid Ost
  • Sabalat-Ouled-Asker
  • Gabes Süd
  • Ghannouch
  • Djerba-Houmt Souk
  • Tozeur
  • Gafsa Nord
  • Gafsa Süd

Die kleine Kabinettssitzung vom 3. Oktober 2020 hatte Maßnahmen für Regionen mit hohem Risiko der Verbreitung des Coronavirus beschlossen, die nämlich die Verhängung einer 15-tägigen Ausgangssperre vor Ort, ein Reiseverbot außerhalb der Region, die Aussetzung der Freitagsgebete in den Moscheen und das obligatorische Tragen von Gesichtsmasken vorsehen.

Quelle: TAP