Ab 1. November 2025: Tunesien schreibt elektronische Rechnungsstellung für Cafés und Restaurants vor
Das Finanzministerium hat im Amtsblatt der Tunesischen Republik vom 14. Oktober 2025 das Inkrafttreten einer obligatorischen Registrierungspflicht für Transaktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen vor Ort für bestimmte Kategorien von Einrichtungen angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die für Kunden erbrachten Dienstleistungen gestaffelt ab dem 1. November 2025 zu digitalisieren, um ein echtes Steuersystem einzuführen, das auf den Einnahmen jedes Betriebs basiert und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht.
Der Text präzisiert, dass es sich bei den betroffenen Einrichtungen um solche handelt, die Verzehrdienstleistungen im Sinne von Artikel 59 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen und des Körperschaftsteuergesetzes erbringen. Dabei handelt es sich um Restaurants, Cafés und Teestuben, die hauptsächlich oder nebenbei Speisen oder Getränke zum Verzehr vor Ort verkaufen.
Die Fristen für die Umsetzung sind wie folgt gestaffelt:
- Ab dem 1. November 2025: juristische Personen, die in als touristisch eingestuften Restaurants, Teestuben und Cafés der zweiten und dritten Kategorie tätig sind.
- Ab dem 1. Juli 2026: andere juristische Personen, die Dienstleistungen zum Verzehr vor Ort erbringen.
- Ab dem 1. Juli 2027: natürliche Personen, die der tatsächlichen Besteuerung unterliegen und monatlich ihre Einkünfte angeben müssen und die vor Ort Verzehrdienstleistungen erbringen.
- Ab dem 1. Juli 2028: andere natürliche Personen, die dieselben Tätigkeiten ausüben.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Steuertransparenz zu verbessern und die Besteuerung an die tatsächlichen Praktiken von Gastronomiebetrieben und Verzehrdienstleistern in Tunesien anzupassen.
Quelle: La Presse