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Parlament bestätigt Erhöhungen der Preise für Aufenthalte in touristischen Einrichtungen

Das tunesische Parlament hat die geplanten Erhöhungen um das Vierfache für Aufenthalte in Hotels, Gästehäusern, auf Campingplätzen und anderen Einrichtungen bestätigt. In Abänderung des ursprünglichen Entwurfes werden neben tunesischen Inlandstouristen auch die Besucher aus den nordafrikanischen Nachbarländern (Algerien, Marokko, Mauretanien und Libyen)  nicht von der Erhöhung betroffen sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass Verträge, die bereits im Jahr 2023 mit Reiseveranstaltern für ihre Kunden, die 2024 in den Hotels übernachten werden, abgeschlossen wurden, nicht betroffen sind. Ausgehend von der Annahme, dass die meisten Allokationsverträge für das nächste Jahr bereits unterzeichnet wurden, wird der eigentliche Preisanstieg also erst 2025 spürbar werden. Für Individualreisende werden sich die Erhöhungen schon ab Januar 2024 auswirken.

Der Grund für all diese Erhöhungen
Die Erhöhung der Kurtaxe bzw. Bettensteuer soll in erster Linie einen Ausgleich für die Verwendung von kompensierten (subventionierten) Lebensmitteln in touristischen Einrichtungen schaffen. Diese Steuer wird jedoch in ihrer Anwendung unterschiedlich sein, da sie für Tunesier und Ausländer nicht gleich ist. Kinder unter 12 Jahren aller Nationalitäten sind von dieser Steuer befreit, während Langzeitaufenthalter die Steuer nur während ihrer ersten 15 Tage in Tunesien zahlen müssen, sofern es sich um einen durchgehenden Aufenthalt handelt.

Vervierfachung der Bettensteuer
Konkret hängt die Aufenthaltstaxe von der Art der Unterkunft und der Kategorie der Einrichtung ab. Die jetzt beschlossene Erhöhung geht von den folgenden neuen Preisen aus:

2-Sterne-Hotels und andere Unterkünfte:

  • Steuer pro Nacht in Höhe von 4 Dinar (vorher 1 Dinar) für Ausländer und 1 Dinar für Tunesier und Maghrebiner (Algerien, Marokko, Mauretanien und Libyen).

3-Sterne-Hotels:

  • Steuer pro Nacht von 8 Dinar (vorher 2 Dinar) für Ausländer und 2 Dinar für Tunesier und Maghrebiner (Algerien, Marokko, Mauretanien und Libyen).

4- und 5-Sterne-Hotels:

  • Steuer pro Übernachtung von 12 Dinar (vorher 3 Dinar) für Ausländer und 3 Dinar für Tunesier und Maghrebiner (Algerien, Marokko, Mauretanien und Libyen).

Diese Steuer war bisher gedeckelt auf maximal 7 Übernachtungen. Künftig müssen diese Abgaben für maximal zehn (10) aufeinanderfolgende Nächte gezahlt werden.

Die Behörden betonen jedoch, dass Hotels, die bereits Verträge mit Reiseveranstaltern geschlossen haben, in diesem Jahr noch von dieser Steuer befreit werden; zumindest diejenigen, die ihre Verträge vorab registriert haben. Außerdem haben mehrere Hotels, die diese Erhöhungen bereits geahnt haben, eine spezielle Klausel in ihren Verträge mit den Reiseveranstaltern verankert, die besagt, dass die Preise im Falle neuer Steuern eventuell erhöht werden.

Siehe auch: Übernachtungssteuer für Hotels ab 1. Januar 2018

Luft- und Seeverkehr betroffen
Viele Reisende wussten es nicht, aber dennoch wurde eine Kohlenstoffsteuer von 20 Dinar auf Flug- und Schiffstickets von und nach Tunesien erhoben, d. h. auf Transportmittel mit hohem CO2-Ausstoß. Diese CO2-Steuer wird 2024 auf 40 Dinar für Tickets der Economy-Klasse und auf 60 Dinar für Tickets der ersten Klasse und der Business-Klasse erhöht. Die tunesischen Behörden sind der Ansicht, dass dies eine Anpassung an die aktuellen internationalen Maßnahmen zum Schutz des Planeten darstellt.

Verdreifachung der Steuer für Hotels
Während Hotels zuvor eine Steuer von 1% auf ihren Umsatz vor Steuern zahlen mussten, wird nun ein neuer Steuersatz von 3% eingeführt. Diese Steuer wird zusätzlich zu den anderen geltenden Steuern, insbesondere der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer, erhoben. Diese 3% werden von allen Einrichtungen erhoben, die Touristen empfangen, d. h. neben Hotels auch von Gästehäusern, Wohnanlagen aller Art, Campingplätzen, ländlichen Unterkünften etc.
Auch Eigentümer, die ihre Wohnungen für touristische Zwecke vermieten, müssen eine Steuer von 3% auf die Kosten vor Steuern für die saisonale Vermietung entrichten.

Besteuerung für Restaurants, Bars und Getränke steigt
Ebenfalls wurde im Finanzgesetzes 2024 beschlossen, dass Touristenrestaurants, aber auch Bars, Teestuben und Cafés der Kategorien 2 und 3 eine Steuer von 3%, statt wie bisher 1% auf ihren Umsatz vor Steuern zahlen müssen. Auch die Hersteller und Produzenten von kohlensäurehaltigen und alkoholischen Getränken werden der gleichen Steuerregelung unterworfen, d. h. ebenfalls 3% auf ihren Umsatz.