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Gesundheit

Impfzertifikate der EU und Tunesien werden gegenseitig anerkannt

Ab Mittwoch, den 22. Dezember 2021 wird Tunesien an das System der digitalen Covid-Impfzertifikate der EU angeschlossen, wodurch das Reisen zwischen den beiden Räumen erleichtert wird. Die tunesischen Impfbescheinigungen werden somit in der Europäischen Union (EU) anerkannt, genauso wie europäische Zertifikate in Tunesien akzeptiert werden.

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 21. Dezember 2021, einen Beschluss über die Gleichwertigkeit angenommen, der bescheinigt, dass tunesische Impfzertifikate in Europa akzeptiert werden und umgekehrt.

Die EU-Behörde hat insgesamt fünf neue Äquivalenzbeschlüsse erlassen, die bescheinigen, dass die von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellten Covid-19-Zertifikate akzeptiert werden, nachdem die EU-Dienststellen eine technische Bewertung der von diesen Ländern und Gebieten ausgestellten digitalen Zertifikate durchgeführt haben, die folglich an das EU-System angeschlossen werden. Die EU wird ihre Covid-Zertifikate unter denselben Bedingungen wie das digitale Covid-Zertifikat der EU akzeptieren.

60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten sind nun an das System des digitalen Covid-Zertifikats der EU angeschlossen.
60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten sind nun an das System des digitalen Covid-Zertifikats der EU angeschlossen.

Die folgenden Einrichtungen können laut des Präsidialdekrets Nr. 2021-117 vom 22. September 2021 über außergewöhnliche Maßnahmen nicht ohne das Vorweisen eines Impfpasses betreten werden:

  • Strukturen und Sitze des Staates, der lokalen Gebietskörperschaften und der öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Institutionen
  • ÖPNV (Busse, Eisenbahn)
  • Bildungs- und Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen, Kinderkrippen, Kindergärten und Kuttabs des öffentlichen und privaten Sektors sowie Sozialschutzzentren
  • Öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen für die Begleitung von Kranken oder für Besuche
  • Gefängnisse, Einrichtungen zur Umerziehung straffällig gewordener Kinder und Polizeigewahrsam für Besuche
  • Cafés, Restaurants und verschiedene Kategorien von Räumlichkeiten, Tourismuseinheiten und Räume mit Publikumsverkehr
  • Orte und Räume, die für Freizeitaktivitäten und Feste sowie für Messen, Kolloquien, Kunst-, Wissenschafts-, Kultur- und Sportveranstaltungen reserviert sind, sowie Kultstätten (Kirchen, Moscheen, Synagogen).

Quelle: Europäische Kommission