Ab 9 April 2021: Neue Einschränkungen für Bürger und Reisende
Die Kommission für den Kampf gegen Covid-19 gab während einer Pressekonferenz am Mittwoch, den 7. April 2021, die neuen Maßnahmen bekannt, die die Regierung im Rahmen des Kampfes gegen die Verbreitung von Covid-19 ergriffen hat. Diese werden ab dem 9 April 2021 greifen und gelten vorerst bis zum 30. April 2021. Öffentliche und private Versammlungen werden verboten, die Ausgangssperre beginnt schon um 19 Uhr und Einreisende aus dem Ausland müssen eine fünftägige Quarantäne einhalten.
Die Maßnahmen wie folgt
- Geändert am 10 April: Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr!
Vorverlegung der Ausgangssperre von 22 Uhr auf 19 Uhr ab dem 9 April 2021 - Den Gouverneuren werden angewiesen, als Covid-19-Cluster klassifizierte Bereiche zu schließen
- Verbot aller öffentlichen und privaten Versammlungen
- Schließung der Wochenmärkte
- Obligatorische Quarantäne für Reisende, die aus dem Ausland kommen, für die Dauer von 5 Tagen
- Ab dem 12. April die Anwendung der Ramadan-Öffnungszeiten für öffentliche Verwaltungen
- Intensivierung der Kontrollen über die Anwendung von sanitären Maßnahmen und Abstandsregelungen.
Bezüglich der fünftägigen Quarantäne für Einreisende nach Tunesien ist nach wie vor die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, beim Check-In am Abflughafen notwendig. Dieser muss auch in ausgedruckter Form vorliegen und an der Körpertemperaturstelle im Ankunftsflughafen abgegeben werden. Die 5-tägige Quarantäne kann entweder zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Zum Ende der Quarantäne ist ein zweiter PCR-Test erforderlich, um aus der Quarantäne entlassen zu werden. (Quelle)
Siehe auch hier: Neue Maßnahmen – Keine Hotelquarantäne mehr (Update 7 Apr 2021)
Quelle: Ministerium für Gesundheit