2020Covid-19

Kampf gegen das Coronavirus: Verschärfung der Gesundheitsprotokolle

Das Gesundheitsministerium gab am Abend des Sonntag, den 27. September 2020, eine gemeinsame Pressemitteilung mit dem Innen- und dem Umweltministerium heraus, in der neue Entscheidungen über eine Verschärfung der Gesundheitsprotokolle bekanntgegeben wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das geplante Verbot von Tischen und Stühlen in Cafés und Teestuben, dass ab Montag gelten sollte, scheint aber (vorerst) vom Tisch zu sein.

Das Gesundheitsministerium hat die Verschärfung der Gesundheitsprotokolle und die Verstärkung der Überwachung zur Anwendung der Richtlinien, die für Cafés, Teestuben, Restaurants, Bars und Nachtclubs eingeführt wurden, beschlossen.

Cafés, Teestuben, Restaurants, Bars & Nachtclubs

  • Totales Verbot der Verwendung von Wasserpfeifen (Shisha)
  • Verwendung von Einwegbesteck und -geschirr
  • Anwendung der physischen Distanz
  • Lüftung von Räumen (Nutzung der natürlichen Belüftung durch Öffnen von Türen und Fenstern)

In großen Zentren, Märkten und auf Wochenmärkten ist das Tragen von Masken und die unbedingte Einhaltung des physischen Abstands verpflichtend.

  • Verbot von kulturellen, sportlichen, politischen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen und Manifestationen, die eine große Zahl von Teilnehmern haben.
  • Begrenzung der Personenzahl in Parks, Theatern und Kinos
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Hochzeiten und Beerdigungen. Beschränkung auf das eigentliche religiöse Ritual bei Beerdigungen.
  • Beschränkung auf 30% der Teilnehmerzahl bei Hochzeitsfeiern in Häusern und Festsälen
  • Obligatorisches Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln (Züge, Busse, Metro, Taxi, Louages)

Auf der anderen Seite werden für die vom Coronavirus stark betroffenen Gebiete besondere Maßnahmen ergriffen, die wie folgt lauten:

  • Anwendung der allgemeinen Eindämmung/Einschränkung für einen Zeitraum von zwei Wochen
  • Schließung von stark frequentierten öffentlichen Plätzen
  • Reiseverbot außerhalb der eigenen Region
  • Tragen der Mund-Nase-Schutzmasken auch im öffentlichen Raum
  • Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionskampagnen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Maßnahmen und die Gesundheitsprotokolle können die entsprechenden Einrichtungen sofort amtlich geschlossen werden.

Quelle: Ministerium für Gesundheit