This Day in History: 2013-10-30

In der verfassungsgebenden Versammlung wurde Übereinstimmung darin erlangt, den Artikel 141 zu streichen, der den Islam als Staatsreligion vorsieht. Der Artikel 140, der den zivilen Charakter des Staates bekräftigt, soll überarbeitet werden. Die geänderten Passagen finden sich in den Artikeln 1, 2 und 6 der neuen Verfassung.

Artikel 1
Tunesien ist ein freier, unabhängiger und souveräner Staat, der Islam ist seine Religion, das Arabische seine Sprache und die Republik sein Regime.
Es ist verboten, diesen Artikel zu ändern.
Artikel 2
Tunesien ist ein ziviler Staat, gegründet auf der Staatsbürgerschaft, dem Willen des Volkes und dem Vorrang des Rechtes.
Es ist verboten, diesen Artikel zu ändern.

Artikel 6
Der Staat ist der Hüter der Religion. Er garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Ausübung der Kulte; er garantiert die Neutralität der Moscheen und der Kultstätten gegenüber jeder parteilichen Verwerkzeugung.
Der Staat übernimmt es, die Werte der Mäßigung und Toleranz zu verbreiten, die Heiligtümer zu schützen und ihre Beeinträchtigung ebenso wie Kampagnen des Vorwurfs der Apostasie und der Anstachelung zum Hass und zur Gewalt zu un-terbinden. Er wird in gleicher Weise dagegen tätig, sich dem zu widersetzen.