ARP: Ende mit dem parlamentarischen Tourismus
Der Parlamentsausschuss für Regulierung und interne Gesetzgebung trat am Mittwoch, den 6. Mai 2020 zusammen, um über die Änderung der internen Regeln zu erörtern, um dem sogenannten parlamentarischen Tourismus ein Ende zu setzen. Nach den Beratungen und Diskussionen zwischen den Mitgliedern der Kommission vor Ort und denjenigen, die sich per Videokonferenz beteiligten, wurde über die Änderung von Artikel 45 der internen Vorschriften der ARP mit Stimmenmehrheit abgestimmt.
Infolgedessen ist es nun jedem Abgeordneten, der in die Liste einer Partei oder einer Wahlkoalition gewählt wurde, untersagt, sich aus dieser Partei zurückzuziehen, da er sonst automatisch seinen Status als Abgeordneter verliert. Die Position wird von einem anderen Mitglied der Liste besetzt, zu der der übergetretene Abgeordnete gehörte.
Die Abgeordneten stimmten auch noch für einen weiteren Änderungsantrag, nach dem unabhängige Abgeordnete von der oben genannten Regelung zum parlamentarischen Tourismus ausgeschlossen sind, oder solchen, die sich parlamentarischen Koalitionsblöcken angeschlossen hatten.