Tunesien: Änderung im Strafgesetzbuch – Repressives Gesetz verabschiedet (2010)
Das tunesische Parlament hat eine Änderung im Strafgesetzbuch verabschiedet, die darauf abzielt, MenschenrechtsverteidigerInnen davon abzuhalten, die internationale Gemeinschaft über die Menschenrechtslage in Tunesien zu informieren.
Die Änderungen in Artikel 61b des Strafgesetzbuches bedeuten, dass jede Person, die schuldig befunden wird, der „wirtschaftlichen Sicherheit“ Tunesiens Schaden zugefügt zu haben, mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen muss. Die Gesetzesänderungen wurden sehr schnell durch das parlamentarische Verfahren gebracht und am 15. Juni verabschiedet. Im Parlament regte sich nur wenig Widerstand gegen die Vorlage, da die Regierungspartei Rassemblement Constitutionel Démocratique (RCD) in beiden Kammern die Mehrheit stellt.
Amnesty International vertritt die Auffassung, dass die Änderungen im Strafrecht eindeutig auf MenschenrechtsaktivistInnen abzielen, die sich bei ausländischen Institutionen wie der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, dass diese auf die tunesische Regierung bezüglich der Menschenrechtslage im Land Druck ausüben.
Auf Stellungnahmen von Parlamentariern reagierte Justiz- und Menschenrechtsminister Lazhar Bououni mit der Erklärung, den „vitalen Interessen Tunesiens zu schaden“ bedeute unter anderem,“ausländische Institutionen anzustacheln, Tunesien keine Kredite zu gewähren, nicht im Land zu investieren, den Tourismus zu boykottieren oder Tunesiens Bemühungen zu sabotieren, einen Partnerstatus bei der EU zu erlangen“. Amnesty International befürchtet, dass MenschenrechtsaktivistInnen aufgrund ihres Engagement nun strafrechtliche Verfolgung droht.
Amnesty International wird sich weiterhin gegen diese Gesetzesänderung und andere repressive Maßnahmen der tunesischen Behörden wenden.
Quelle: Amnesty International
Veröffentlicht am 7. Juli 2010 in der Kategorie „Oppositionelle & Bürgerrechtler“ des Blogs TunisianGhost