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Ab 1. Januar 2026: Fremdwährungskonten für alle Tunesier möglich – Details

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt führt das Finanzgesetz 2026 (Ldf 2026) eine wichtige Maßnahme für den Devisenmarkt in Tunesien ein, die es tunesischen Einwohnern ermöglicht, Fremdwährungskonten oder Konten in konvertierbaren Dinar ohne vorherige Genehmigung der tunesischen Zentralbank (BCT) zu führen. Fortan können die Kontoinhaber Zahlungen ins Ausland tätigen, Devisen für Reisen abheben oder andere Fremdwährungskonten aufladen.

Diese Reform, die im Devisen- und Außenhandelsgesetz (Gesetz 76-18 vom 21. Januar 1976) verankert ist, zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für Devisentransaktionen zu vereinfachen und zu modernisieren, der bisher für Privatpersonen und lokale Investoren als zu starr angesehen wurde.

Die betreffenden Konten dürfen nur bei zugelassenen Finanzintermediären eröffnet werden, wodurch die Transaktionen gesichert werden und gleichzeitig das bisher für diese Art von Konten geltende Verfahren der vorherigen Genehmigung entfällt.

Berechtigte Gebietsansässige können diese Konten aus verschiedenen Quellen auffüllen: Überweisungen von anderen Konten in Fremdwährungen oder konvertierbaren Dinar, Zinsen aus diesen Konten oder jährliche Tourismuszuweisungen. Die Verwendung der eingezahlten Gelder ist weitgehend frei. Die Kontoinhaber können Zahlungen ins Ausland tätigen, Devisen für Reisen abheben oder andere Fremdwährungskonten aufladen, ohne dass die BCT zusätzlich eingreifen oder eine Genehmigung erteilen muss.

Die Eröffnung dieser Konten unterliegt jedoch einigen strengen Regeln: Sie dürfen keinen Überziehungskredit aufweisen, und die erzielten Zinsen unterliegen einer symbolischen Steuer von 0,01 %, was sie zu einem attraktiven Instrument für die Devisenverwaltung macht.

Diese Maßnahme wird als Instrument zur Modernisierung und Vereinfachung des Rechtsrahmens dargestellt, das Privatpersonen und Start-ups mehr Flexibilität für die Internationalisierung ihrer Aktivitäten und grenzüberschreitende Transaktionen bietet. Sie könnte auch tunesische Investoren dazu ermutigen, ihre Devisenbestände besser zu verwalten und sich aktiver an der digitalen Wirtschaft und dem internationalen Handel zu beteiligen.

Das Inkrafttreten dieser Bestimmung ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen, in denen die praktischen Modalitäten für die Eröffnung und Nutzung dieser Konten festgelegt werden. Diese Reform markiert einen historischen Wendepunkt in der Devisenregulierung für tunesische Einwohner und verbindet Sicherheit, Flexibilität und Modernisierung des Rechtsrahmens.

Bild: Meta AI

Quelle: La Presse