This Day in History: 2024-10-14
Im Amtsblatt der Republik (JORT) wird mit Erlass Nr. 3 des Jahres 2024 vom 14. Oktober 2024 das Gesetz Nr. 54 des Jahres 2014 über das ergänzende Haushaltsgesetz geändert. Mit diesem Erlass werden die Bestimmungen von Artikel 16 dieses Gesetzes aufgehoben, wodurch der Besitz von Bargeld in Höhe von fünftausend Dinar oder mehr ohne Nachweis der Herkunft nicht mehr kriminalisiert wird.
Mit dieser Änderung wurde auf Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen für bestimmte Gruppen von Wirtschaftsakteuren, insbesondere Kleinbauern, Händler und Handwerker, reagiert, deren Aktivitäten durch diese Regelung beeinträchtigt wurden.
Artikel 16 besagte, dass Geldbeträge in Höhe von fünftausend Dinar oder mehr von folgenden Beamten beschlagnahmt werden konnten:
- Beamte der Kriminalpolizei
- Zollbeamte
- Ermächtigte Beamten des Finanzministeriums
Diese Beträge mussten nach Beschlagnahme auf Anordnung des Staatsanwalts innerhalb von höchstens 72 Stunden bei der allgemeinen Schatzkammer des tunesischen Staates oder bei dem zuständigen regionalen Finanzamt hinterlegt werden. Die Verfahren für die Beschlagnahme, die Überwachung und das Gerichtsverfahren waren durch die Bestimmungen des Zollkodex geregelt.