„EuroMed Rights“ besorgt über die Zukunft von Menschenrechten und Demokratie in Tunesien
„EuroMed Rights, ein Netzwerk von 80 Menschenrechtsorganisationen, Institutionen und Einzelpersonen aus dreißig Ländern aus Europa und des Mittelmeerraums, hat eine Erklärung abgegeben, in der die Besorgnis über die Menschenrechtslage und die Demokratie in Tunesien zum Ausdruck gebracht wurde. „EuroMed Rights erklärt, dass es die politische Situation in Tunesien aufmerksam verfolge und dass die außergewöhnlichen Maßnahmen, die der tunesische Präsident Kaïs Saïed „bis auf weiteres“ ergriffen hat, „Fragen über die Zukunft der Menschenrechte und der demokratischen Errungenschaften seit 2011 aufwerfen“.
Das Netzwerk von Organisationen erwähnte auch die Zunahme von Reiseverboten, von denen mehrere Bevölkerungsgruppen betroffen sind, den Hausarrest und den Einsatz von Militärgerichten zur Aburteilung von Zivilisten und äußerte sich besorgt über die Verbreitung von Hassreden im Land.
„Eine Demokratie kann nicht ohne legislative und exekutive Institutionen funktionieren, die den Willen des Volkes repräsentieren und in die Tat umsetzen. Eine Rückkehr zum normalen Funktionieren der staatlichen Institutionen auf der Grundlage der Gewaltenteilung ist umso notwendiger, als die tunesischen Bürger weiterhin mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben“, heißt es in der Erklärung.
„EuroMed Rights fordert die Ankündigung (und Einhaltung) einer klaren Frist, um den Ausnahmezustand zu beenden und die Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu markieren, „eine Notwendigkeit, der sich kein demokratischer Staat entziehen kann“. Die Organisation fordert auch die vom Netzwerk mehrfach geforderte Einrichtung eines Verfassungsgerichts, das in der Verfassung von 2014 vorgesehen ist und eine Klärung der Debatte über die Verfassungsmäßigkeit der jüngsten Entscheidungen ermöglicht hätte.
„Es ist wichtig, dass sie so bald wie möglich geschaffen wird. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Teilnahme am politischen Leben des Landes sind Grundrechte, die in der Verfassung von 2014 garantiert werden; diese müssen respektiert werden, um eine Rückkehr zu einem Polizeistaat zu verhindern“, heißt es in der Erklärung.
Nach Ansicht von EuroMed Rights muss auch die Autonomie der unabhängigen öffentlichen Einrichtungen, die in Kapitel VI der tunesischen Verfassung aufgeführt sind, im Mittelpunkt dieser Prioritäten stehen.
Quelle: EuroMed Rights