Bundestagswahlen 2021 für deutsche Staatsbürger im Ausland
Bundestagswahlen 2021: Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Nachfolgend finden Sie einige Informationen der Deutschen Botschaft zur Vorgehensweise für Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben. Diese können grundsätzlich an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an Bundestagswahlen müssen daher alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor jeder Wahl zunächst bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Das Antragsformular, ein Merkblatt Wahlteilnahme aus dem Ausland 2021 finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de
Die Unterlagen müssen ausgedruckt und unterschrieben postalisch übersandt werden. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein, damit Ihnen die Wahlunterlagen nach ihrer Registrierung auch rechtzeitig zugehen. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich auszufüllen und zu versenden. Personen, die keinen Drucker zur Verfügung haben, können Antragsformulare auch bei der deutschen Botschaft Tunis abholen, montags bis freitags zwischen 8 und 10 Uhr.
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Nach der Registrierung kann die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl erfolgen. Die Briefwahlunterlagen müssen an die zuständige Gemeinde, die in den Briefwahlunterlagen angegeben ist, übersandt werden. Es gibt keine Wahllokale in den deutschen Auslandsvertretungen.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich ab dem 3. August 2021 erfolgen.
Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Adressen:
Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis
Adresse: Impasse du Lac Windermere, Les Berges du Lac, 1053 Tunis
Tel.:(+216) 71 143 200
E-mail : info@tuni.diplo.de
Internet: www.tunis.diplo.de
Facebook: German Embassy Tunis