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Aufenthaltsgenehmigung (Carte de sejour) künftig nur mit steuerlicher Regulierung

Die angestrebte Erhöhung der Steuereinnahmen betrifft nicht nur tunesische Wirtschaftsbeteiligte, sondern auch ansässige ausländische Wirtschaftsbeteiligte. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist von nun an an die Regularisierung der steuerlichen Situation gebunden. Dies gilt für Personen, die gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einen bezahlten Beruf ausüben.

Dies gilt für die drei folgenden Gruppen:

  • Alle ausländischen natürlichen Personen, die im Besitz einer befristeten Aufenthaltskarte sind und sich länger als drei Monate ununterbrochen oder sechs nicht aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Jahres in Tunesien aufhalten. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte entspricht der Gültigkeitsdauer der Dokumente, die zur Ausstellung der Karte gedient haben, und darf ein Jahr nicht überschreiten, es sei denn, die zuständige Behörde genehmigt dies.
  • Alle Personen, die eine gewöhnliche Aufenthaltskarte besitzen, in Tunesien geboren sind und sich dort ununterbrochen aufgehalten haben; Ausländer, die sich seit fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Tunesien aufhalten; mit Tunesiern verheiratete Ausländerinnen; Ausländer, die tunesische Kinder haben, und Ausländer, die Tunesien wertvolle Dienste geleistet haben. Die Karte ist zwei Jahre lang gültig und kann verlängert werden.
  • Ausländische Investoren und ausländische Führungskräfte, die im Rahmen der durchgeführten Projekte beschäftigt sind. Die Aufenthaltskarte ist je nach Fall fünf oder zehn Jahre lang gültig.

Alle Personen, die von dieser Maßnahme betroffen sind, müssen zu diesem Zweck einen Antrag nach einem von der Verwaltung erstellten Muster bei dem für ihren Wohnort zuständigen Finanzamt stellen, um eine Bescheinigung über die Legalisierung der steuerlichen Situation oder eine Bescheinigung über die Befreiung der Einkünfte oder Gewinne von der Einkommensteuer zu erhalten.

Dem oben genannten Antrag muss Folgendes beigefügt werden:

  • eine Kopie der Aufenthaltskarte, die Gegenstand der Verlängerung ist,
  • eine Kopie des Visums des Arbeitsvertrags oder eine von den Dienststellen des Ministeriums für Beschäftigung und Berufsbildung ausgestellte Bescheinigung, dass der Arbeitsvertrag nicht visumpflichtig ist.

Der Antrag muss die Angabe der Kategorie der Einkünfte oder Gewinne und die gesetzliche Grundlage für ihre Befreiung, falls vorhanden, enthalten.

Die Regularisierung der steuerlichen Situation ist bei der Verlängerung der Aufenthaltskarte nicht erforderlich für:

  • Ausländer, die eine Aufenthaltskarte erhalten haben und keine bezahlten Berufe ausüben, wie z. B. Studenten, Praktikanten oder Ausbildungsempfänger.
  • Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und im Rahmen von in Tunesien akkreditierten internationalen oder regionalen Organisationen oder Kooperationsbüros arbeiten, die die in den mit der Republik Tunesien geschlossenen Sitzabkommen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, und zwar bis zur Höhe der nach diesen Abkommen gewährten Steuervergünstigungen.
  • Ausländer, die eine Aufenthaltskarte erhalten haben und Einkünfte erzielen, die nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund anderer Sonderabkommen von der Einkommensteuer befreit sind.

Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie schnell handeln, um Probleme zu vermeiden.

Quelle: Managers