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Finanzministerium veröffentlicht Zahlungsplan für Steuerforderungen 2024

Das Finanzministerium hat die Zahlungspläne für die dem Staat zustehenden Steuerforderungen 2024, die Geldstrafen und Geldbußen, die administrativen Steuerstrafen und die den lokalen Gebietskörperschaften zustehenden Forderungen veröffentlicht. Diese in den Artikeln 58 und 59 des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Zeitpläne wurden in einem Erlass des Finanzministers festgelegt, der im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) vom 19. Januar 2024 veröffentlicht wurde.

Für Steuerforderungen, die dem Staat zustehen, sowie für Forderungen im Rahmen der Steuer auf Industrie-, Handels- oder Gewerbebetriebe, der Hotelsteuer und der Lizenzgebühr wurde die maximale Zahlungsfrist für natürliche Personen für Beträge bis zu 200 Dinar auf den 30. Juni 2024 und für Beträge über 200.000 Dinar vom 30. Juni 2024 bis zum 31. März 2029 festgelegt (20 vierteljährliche Raten).

Die maximale Frist für die Zahlung des von juristischen Personen noch einzuziehenden Hauptbetrags wurde für Beträge bis zu 5.000 Dinar auf den 30. Juni 2024 und für Beträge über 1 Million Dinar auf den 30. Juni 2024 bis 31. März 2029 festgelegt (20 vierteljährliche Raten).

Bei Forderungen aus Geldstrafen und Geldbußen sowie Bußgeldern für administrative Steuervergehen wurde die maximale Frist für die Zahlung von 50% des noch ausstehenden Betrags auf den 30. Juni 2024 für Beträge bis zu 100 Dinar und zwischen dem 30. Juni 2024 und dem 31. März 2029 für Beträge über 100.000 Dinar festgelegt (20 vierteljährliche Raten).

In Bezug auf die Forderungen, die den lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Steuer auf bebaute Grundstücke und des Beitrags zugunsten des nationalen Fonds zur Verbesserung des Wohnumfelds sowie der Steuer auf unbebaute Grundstücke zustehen, wurde der Zeitplan wie folgt festgelegt:

Bei natürlichen Personen muss der für die Jahre 2022 und 2023 noch einzuziehende Hauptbetrag für Beträge bis zu 100 Dinar bis zum 31. Dezember 2024 (eine einzige vierteljährliche Abschlagszahlung) und für Beträge über 600 Dinar vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. September 2026 in acht vierteljährlichen Abschlagszahlungen gezahlt werden.

Bei juristischen Personen muss der für das Jahr 2023 und die vorangegangenen Jahre noch einzuziehende Hauptbetrag für Beträge bis zu 1.000 Dinar bis zum 31. Dezember 2024 (eine einzige vierteljährliche Abschlagszahlung) und für Beträge über 10.000 Dinar vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. September 2027 (zwölf vierteljährliche Abschlagszahlungen) gezahlt werden.

Titelbild: Finanzministerium

Quelle: Economiste Maghrebin