Tunesienexplorer.de

Tunesienexplorer.de

News rund um Tunesien

Referendum 2022

Verfassungsentwurf: Version Belaïd vs. Version Saïed: Das Spiel der vielen Unterschiede

Der von Staatschef Kaïs Saïed im Amtsblatt der Republik Tunesien veröffentlichte Entwurf der neuen Verfassung, über den am 25. Juli 2022 ein Referendum abgehalten werden soll, weist starke Unterschiede zu dem Verfassungsentwurf der nationalen Beratungskommission unter Dekan Sadok Belaïd auf. Was sind die Unterschiede zwischen den beiden Versionen?

Der Verfassungsentwurf, über den am 25. Juli 2022 ein Referendum abgehalten werden soll, war am 30. Juni 2022 von Staatschef Kaïs Saïed im Amtsblatt der Republik Tunesien veröffentlicht worden. Der Text sollte das Ergebnis der Arbeit und der Empfehlungen der nationalen Beratungskommission für eine neue Republik sein. Diese war eigens zu diesem Zweck gebildet worden und Kais Saïed hatte Sadok Belaïd zum koordinierenden Vorsitzenden dieser Struktur ernannt.
Belaïd hatte den Verfassungsentwurf, den der Staatschef veröffentlicht hatt, stark kritisiert. Er hatte behauptet, dass an dem Vorschlag, den er dem Präsidenten der Republik übergeben hatte, viele Änderungen vorgenommen worden seien. Diese Feststellung war von einem weiteren Kommissionsmitglied, Amine Mahfoudh, bestätigt worden. Um die Abweichungen zwischen den beiden Versionen hervorzuheben, veröffentlichte Sadok Belaïd in der Zeitung Assabah eine Kopie des Textes, den die Kommission verfasst und dem Staatsoberhaupt vorgelegt hatte.

Die Präambel (Vorwort)
Die Lektüre des fraglichen Dokuments zeigt, dass fast die Mehrheit der Verfassungsbestimmungen und Elemente der Präambel geändert worden waren. Die von Belaïd veröffentlichte enthält etwa zehn Zeilen, während die von Kaïs Saïed mehr als zwanzig Zeilen umfasst. 
Im Gegensatz zu der vom Präsidenten der Republik veröffentlichten Präambel spricht die Präambel der Kommission von der Universalität der Menschenrechte, die von allen Völkern geteilt werden, dem Sozial- und Zivilstaat, der Unabhängigkeit der Justiz, der Gewaltenteilung und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Präambel von Belaïd befasste sich auch mit der interafrikanischen Zusammenarbeit.
Die Präambel von Kaïs Saïed ist eher eine politische Rede. Sie spricht von elektronischen Konsultationen, einer Kurskorrektur, einem Abgleiten des revolutionären Prozesses oder auch von den Werten des Islams.

Ein Kapitel gestrichen und Einführung der Grundlagen des Islams
Das erste Kapitel über die Wirtschafts- und Entwicklungspolitik, das über die Zeitung Al Maghreb durchgesickert war, wurde vom Präsidenten der Republik vollständig gestrichen. Der von der Kommission erstellte Entwurf hatte acht Artikel enthalten, die sich auf den Wettbewerb zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor, freie Initiativen, Innovation und die Wahrung des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen bezogen. In derselben Quelle wird auch die Einrichtung eines nationalen Rates für Wirtschafts-, Finanz-, Währungs- und Wettbewerbspolitik vorgeschlagen.
Das nächste Kapitel des Kommissionsvorschlags enthält allgemeine Bestimmungen: „Tunesien ist eine soziale Republik, die sich auf die Staatsbürgerschaft, den Willen des Volkes, die Wahrung der Rechte und Freiheiten, die Solidarität und den Vorrang der Verfassung stützt“. Der Entwurf erinnert daran, dass die Verfassung die Quelle der Normenpyramide sein soll.
Belaïds Entwurf spricht von der Zugehörigkeit Tunesiens zum großen Maghreb, während der Entwurf von Kaïs Saïed die Zugehörigkeit zur muslimischen und arabischen Nation und die Umsetzung der Grundlagen des Islam erwähnt.
Im Text der Kommission heißt es, dass der Staat das Prinzip der Dezentralisierung konkretisieren muss.
Im Entwurf des Präsidenten der Republik wird in den allgemeinen Bestimmungen auf die Familie als Kern der Gesellschaft und die Verfolgung von Steuerhinterziehern verwiesen.

Rechte und Freiheiten
Was die Rechte und Freiheiten betrifft, so haben sowohl das Werk der Kommission als auch der Entwurf des Präsidenten der Republik ihnen ein Kapitel gewidmet. Der Text, der dem Referendum am 25. Juli 2022 vorgelegt wird, greift im Gegensatz zu Belaïds Entwurf nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus der Verfassung von 2014 auf. Dieser besagt, dass jede Einschränkung und Kontrolle eines Rechts aus der Notwendigkeit resultieren muss, die ein demokratischer Zivilstaat erfordert, und um die Rechte Dritter zu schützen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Moral.
Die Version von Kais Saïed hat mehrere Artikel der Verfassung von 2014 übernommen und lehnte Artikel 32 des Ausschusses ab, in dem es heißt, dass die politischen Parteien zur Betreuung der Bürger beitragen, um ihre Beteiligung am politischen Leben zu organisieren.

Die legislative „Funktion“
Auch der Ausschuss hatte sich für die Verwendung des Begriffs „Funktion“ anstelle des Begriffs „Macht“ entschieden. Der Ausschuss hatte die Einführung eines parlamentarischen Zweikammersystems vorgeschlagen, d. h. eine Legislative mit zwei Kammern. So spricht der Entwurf von der Schaffung eines Parlaments und eines Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats. Letzterer muss von der Regierung und dem Parlament zwingend zu Gesetzesentwürfen konsultiert werden, die einen der in seinem Titel genannten Bereiche betreffen.
Der Vorschlag von Kaïs Saïed teilt auch die Legislative in zwei Teile. Zusätzlich zu einem Parlament wird ein regionaler und territorialer Nationalrat geschaffen. Letzterer wird sich aus Abgeordneten zusammensetzen, die parlamentarische Immunität genießen. Seine Mitglieder werden, wie in den Reden des Präsidenten erwähnt, durch indirekte Wahl gewählt. Drei Mitglieder, die auf der Ebene jeder Region gewählt werden, müssen einen von ihnen auswählen, um Mitglied des Rates zu werden, wobei der Modus später per Gesetz festgelegt wird. Der Rat hat das Vorrecht, Entwürfe für das Finanzgesetz und die nationalen und regionalen Entwicklungspläne zu verabschieden. Die Verabschiedung des Finanzgesetzes erfolgt sowohl durch das Parlament als auch durch den Finanzrat. Es handelt sich nicht um ein beratendes Gremium.
Nach der Version des Ausschusses werden die Mitglieder des Parlaments in allgemeiner, freier, direkter und geheimer Wahl gewählt. Das Präsidialamt der Republik machte keine näheren Angaben zum angenommenen Wahlmodus, was darauf hindeutet, dass eine Einführung des Einpersonenwahlmodus mit zwei Wahlgängen per Wahlgesetz möglich ist. Nach Belaïds Vorschlag ist die Kandidatur für das Parlament ein Recht für jeden Tunesier, der mindestens 23 Jahre alt ist.
Der Präsident der Republik hat sich jedoch dafür entschieden, dieses Recht Tunesiern vorzubehalten, die mindestens 23 Jahre alt sind und einen tunesischen Vater und eine tunesische Mutter haben.
In Bezug auf die Arbeitsweise des Parlaments sieht der Entwurf des Präsidenten der Republik auch die Entlassung eines Abgeordneten durch die Wähler vor und verbietet es den Abgeordneten, die Fraktion zu wechseln und eine andere Tätigkeit auszuüben, auch wenn sie nicht vergütet wird. Einige Interpretationen gingen davon aus, dass dies den Abgeordneten verbietet, gleichzeitig Volksvertreter und Mitglied einer politischen Partei zu sein. Diese Bestimmungen sind in der Fassung des Ausschusses nicht enthalten.

Die „Funktion“ der Exekutive und autoritäres Abgleiten
Die Exekutive wurde gemäß den beiden Entwürfen in einen Präsidenten der Republik aufgeteilt, an dessen Spitze eine zweite Einheit steht, die von der Regierung unterstützt wird. Dem Ausschuss zufolge hatte jeder ethnische Tunesier über 35 Jahre mit Empfehlungen von Abgeordneten und Mitgliedern von Gemeinderäten das Recht, bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren.
Der Entwurf, über den das Referendum abgehalten werden sollte, sah die Kandidatur für das Amt des Präsidenten der Republik als ausschließliches Recht von Tunesiern an, die mindestens 40 Jahre alt sind und tunesische Eltern und Großeltern haben. Beide Entwürfe waren der Ansicht, dass der Präsident der Republik sein Mandat nur einmal verlängern könne. Anzumerken ist, dass der Entwurf des Ausschusses in der Verfassung festhielt, dass eine Überarbeitung des Textes nicht zu einer Änderung der Anzahl der Amtszeiten führen kann.

Die Regierung besteht aus einem Premierminister und den Regierungsmitgliedern. In beiden Verfassungsentwürfen wurde davon ausgegangen, dass das Staatsoberhaupt bei der Wahl des Premierministers frei ist. Dieser Vorgang ist nicht von den Wahlergebnissen abhängig. Der Präsident bildet die Regierung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Premierministers. Er verfügt über die Freiheit, die Mitglieder dieses Gremiums nach eigenem Ermessen zu ernennen und zu entlassen.

Beide Verfassungsentwürfe enthielten einen Artikel über den Ausnahmezustand. Der Vorschlag des Ausschusses übernahm die Bestimmungen von Artikel 80, der besagt, dass der Präsident den Ausnahmezustand ausruft. Der Artikel besagt auch, dass der Parlamentspräsident oder 30 Abgeordnete jederzeit, 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Maßnahmen, das Verfassungsgericht anrufen können, um zu prüfen, ob die Ausnahmesituation fortbesteht.
Der Präsident der Republik seinerseits strich diesen Absatz. Nach der Fassung, die dem Referendum unterbreitet wurde, entscheidet der Präsident auf eigene Initiative und alleine über die Ankündigung und Aufhebung von Sondermaßnahmen, ohne dass das Parlament oder das Verfassungsgericht eingreifen können.

Der Vorschlag des Ausschusses ermöglicht es der Mehrheit der Parlamentsmitglieder, einen Misstrauensantrag gegen den Präsidenten der Republik wegen eines schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen der Verfassung zu stellen. Wird ein solcher Antrag angenommen, muss das Verfassungsgericht in der Angelegenheit entscheiden, ob der Präsident der Republik abgesetzt wird oder nicht.
Diese Bestimmungen sind in dem von Kaïs Saïed stammenden Antrag nicht enthalten. Es gibt keine Möglichkeit, die Tätigkeit des Präsidenten der Republik zu kontrollieren oder seine Macht zu beschränken.

Was die Kontrolle der Regierungstätigkeit angeht, so räumt Belaïds Entwurf den Abgeordneten die Möglichkeit ein, einen Misstrauensantrag gegen die Regierung zu stellen. Dieser muss von einem Drittel der Parlamentsmitglieder eingebracht werden. Die Regierung wird zum Rücktritt aufgefordert, wenn die Mehrheit der Abgeordneten für den Antrag stimmt.
Saïeds Entwurf sieht auch vor, dass ein Misstrauensantrag gegen die Regierung gestellt werden kann. Dieser muss jedoch von der Hälfte der Abgeordneten und der Hälfte der Mitglieder des Nationalrats der Regionen und Distrikte eingebracht werden.

Es ist anzumerken, dass der Entwurf von Kais Saïed die finanzielle und administrative Unabhängigkeit des Parlaments abgeschafft hat.

Die „Funktion“ der Justiz, Unabhängigkeit in Gefahr
Belaïds Vorschlag betont die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte. Der Richter ist keiner Autorität unterworfen. Die Ernennung von Richtern erfolgt durch eine gemeinsame Entscheidung des Präsidenten der Republik und des Obersten Rats der Magistratur.
Im Entwurf von Kais Saïed heißt es jedoch, dass die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten in den Zuständigkeitsbereich des Präsidenten der Republik fällt und auf einer vom gleichen Rat formulierten Liste beruht.

Das Verfassungsgericht soll laut dem Vorschlag des Ausschusses aus neun Mitgliedern bestehen, die unter den Richtern, Anwälten und Rechtswissenschaftlern ausgewählt werden. Der Präsident der Republik, der Präsident des Parlaments und der Präsident des Obersten Rates der Magistratur ernennen jeweils drei Mitglieder.
Der Entwurf von Kaïs Saïed hingegen schlägt die Schaffung eines Verfassungsgerichts vor, das ausschließlich aus Richtern und Staatsanwälten besteht. Dabei handelt es sich um die ältesten Richter.

Schweigen über die Funktionsweise der lokalen Gebietskörperschaften
Was die territoriale Organisation betrifft, so enthält die Verfassung von Kais Saïed einen einzigen Artikel, in dem erklärt wird, dass die Funktionsweise der lokalen Gebietskörperschaften durch ein Gesetz festgelegt wird.
In Belaïds Entwurf heißt es, dass diese Strukturen aus direkten und freien Wahlen hervorgehen und dass sie über Verwaltungs- und Finanzautonomie verfügen.

Das „Nein“ im Referendum ist verschwunden
In Bezug auf die Übergangsbestimmungen verweist Belaïds Entwurf auf die Möglichkeit, dass das Referendum scheitert und es eine Mehrheit für das „Nein“ gibt.
Der zum Referendum unterbreitete Vorschlag erwähnt diesen Fall nicht und begnügt sich mit dem Hinweis, dass das Inkrafttreten der neuen Verfassung nach der Verkündung der offiziellen Ergebnisse des Referendums erfolgen wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Staatschef den Entwurf der von ihm selbst ernannten Kommission einfach in den Papierkorb entsorgt und seine eigene vorbereitete Version aus der Schublade geholt hat. Kais Saïed strich wissentlich mehrere Bestimmungen, die ein Bollwerk gegen autoritäre Tendenzen und Angriffe auf die Freiheitsrechte darstellen.

Titelbild: Präsidentschaft Tunesien

Der Artikel „Verfassungsentwurf: Version Belaïd vs. Version Saïed: Das Spiel der vielen Unterschiede“ ist im französischem Original bei Business News erschienen