Neue Anti-Covid-Maßnahmen für Bars, Cafés, Teestuben und Restaurants
Das Ministerium für Handel und Exportentwicklung hat am Dienstag, den 18. Januar 2022, neue Anti-Covid-Maßnahmen für nicht klassifizierte Bars, Cafés, Teestuben und Restaurants angekündigt. Das Ministerium schreibt nun zusätzlich zu einer maximalen Sitzplatzkapazität von 50% der Standardbelegung einen Tischabstand von mindestens 2,5 m und einen Abstand von einem Meter zwischen den Gästen vor, außer für Eltern und Kinder, sowie die Notwendigkeit, die Räumlichkeiten vor und während des Service zu lüften. Die Nutzung von offenen Räumen wird empfohlen.
In Bars, Cafés und Teehäusern ist laut dieser Anti-Covid-Maßnahmen die Selbstbedienung verboten. Tische, Stühle, Utensilien und Speisekarten müssen regelmäßig desinfiziert werden. Außerdem wird die Verwendung von Einweg- oder Glasgläsern, vorgeschrieben, Die Hygiene- und Reinigungsvorschriften müssen unbedingt eingehalten werden. Oberflächen, die von Gästen berührt werden (Speisekarten, Karten, Stühle, Tische, …), müssen desinfiziert werden, bevor sich ein neuer Gast niederlässt.
In Restaurants müssen Maßnahmen gegen Überfüllung ergriffen werden, wobei vor und nach dem Verlassen des Restaurants ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gästen eingehalten werden muss.
Für Buffets gelten bestimmte Empfehlungen, darunter die Notwendigkeit, einen Abstand von einem Meter zwischen den Gästen einzuhalten, Bodenmarkierungen anzubringen, die Servicezeit zu verlängern, um Überfüllung zu vermeiden, und Kindern unter 12 Jahren ohne Begleitung Erwachsener den Zugang zu Buffets zu verbieten. Das Ministerium rät außerdem, die Anzahl der Theken und deren Verteilung zu erhöhen, um Überfüllung zu vermeiden. Die Bedienung sollte von den Angestellten übernommen werden.
Die auf den Speisekarten der Restaurants angebotenen Gerichte müssen im Verhältnis zur Nachfrage ausreichend sein. Die Notwendigkeit, nach jedem Gast zu reinigen, wird vorgeschrieben. Tischdecken und Tischsets müssen nach dem Besuch jedes Gastes gewechselt werden. Zudem müssen Einweg- oder Gläser aus Glas verwendet und die Hygiene- und Reinigungsvorschriften eingehalten werden. Selbstverständlich müssen die von den Gästen berührten Oberflächen (Speisekarten, Karten, Stühle, Tische usw.) desinfiziert werden, bevor neue Gäste eingelassen werden, und die Räume, Möbel und Geräte müssen am Ende jedes Restaurantbesuchs gereinigt und desinfiziert werden.
Quelle: Ministerium für Handel und Exportentwicklung