Sicherheitshinweise

RKI: Tunesien kein Covid-19-Hochrisikogebiet mehr

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Morgen des Freitag, den 15 Oktober 2021 die wöchentlichen „Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI“ ausgegeben. Nach diesem Bericht ist Tunesien ab Sonntag, den 17 Oktober 2021 kein Covid-19-Hochrisikogebiet mehr. Auch Algerien und Marokko wurden als Hochrisikogebiet entlistet.

Welches Land oder welche Region wie eingestuft wird, entscheiden das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium des Inneren (BMI). Tunesien galt seit dem 25 April 2021 als Hochrisikogebiet (früher Hochinzidenzgebiet).

Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tagesinzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tagesinzidenz von deutlich über 100. Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen.

RKI: Tunesien kein Covid-19-Hochrisikogebiet mehr
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Einreisebedingungen nach Deutschland
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Was ist nun zu beachten?
Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden), einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Es entfallen die zehntägige Quarantänepflicht nach Einreise sowie die Notwendigkeit der vorherigen Anmeldung unter einreiseanmeldung.de.

 

Aktuelle Informationen gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Quellen: Auswärtiges Amt | RKI