EnergieIndustrie

SONEDE: Erhöhung der Trinkwassertarife

Das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserressourcen und Seefischerei hat per Erlass neue Trinkwassertarife festgelegt, die im Amtsblatt der Republik Tunesien (JORT N° 43 vom 21. Mai 2021) veröffentlicht wurde. Nach dieser Verordnung, die die Verordnung zur Festsetzung des Trinkwasserpreises vom 6. April 2020 aufhebt und ersetzt, werden die Preise für Trinkwasser ohne Mehrwertsteuer in zwei Kategorien festgelegt: Stufentarife und Pauschaltarife.

Stufen-Trinkwassertarife

  • 200 Millimes/m3 (0,200 DT) bei Verbrauch kleiner oder gleich als 20 m3 über 3 Monate (99,99% der Bevölkerung liegt über diesem Verbrauch)
  • Erhöhung von 495 auf 665 Millimes/m3 (0,665 DT) bei einem Verbrauch zwischen 20 und 40 m3 über 3 Monate
  • Erhöhung von 620 auf 810 Millimes/m3 (0,810 DT) bei einem Verbrauch zwischen 40 und 70 m3 über 3 Monate
  • Erhöhung von 940 auf 1.120 Millimes/m3 (1,120 DT) bei einem Verbrauch zwischen 70 und 100 m3 über 3 Monate
  • Erhöhung von 1.110 auf 1.290 Millimes/m3 (1,290 DT) bei einem Verbrauch zwischen 100 und 150 m3 über 3 Monate
  • Erhöhung von 1.430 auf 1.620 Millimes/m3 (1,620 DT) bei einem Verbrauch über 150 m3 über 3 Monate

Bei Abonnements für den Hausgebrauch in mehrstöckigen Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen wird die Anzahl der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen bei der Ermittlung des Durchschnittsverbrauchs für das betreffende Quartal pro Wohnung zum Zweck der Anwendung des oben genannten Stufentarifs berücksichtigt.

Bei monatlicher Abrechnung des Wasserverbrauchs wird ein Drittel der für die Anwendung der oben genannten Stufentarife berücksichtigt.

Pauschal-Trinkwassertarife

Der Tarif für Wasser für den nicht häuslichen Gebrauch ist auf zweihundert Millimes (0,200 DT) pro m3 festgelegt. Sie gilt für öffentliche Kollektive und Gruppen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei.

Der Wassertarif für die touristische Nutzung beträgt eintausendsechshundertzwanzig Millimes (1,620 DT) pro m3. Dieser Tarif gilt für Wasser, dass an Beherbergungsbetriebe im Sinne der geltenden Vorschriften über die Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben geliefert wird.

Der Artikel 2 des Ministerialerlasses sieht vor, dass diese Tarife für Rechnungen gelten, die ab dem Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses ausgestellt werden.

Quelle: La Presse