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Ausnahmeregelungen auch für Pauschaltouristen mit Linienflug

Die Luftfahrtbehörden haben heute bestätigt, dass Touristen, die mit Linienflügen im Rahmen von Pauschalreisen in Tunesien ankommen, in den Genuss der gleichen Ausnahmeregelungen kommen wie Touristen, die mit Charterflügen ankommen.

Die tunesische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat die letzte Unklarheit in Bezug auf die Ankunft von Touristen auf tunesischem Territorium ausgeräumt. In einem Memorandum, das heute an die Fluggesellschaften geschickt wurde, stellt die DGCA klar fest, dass „Passagiere, die mit Linienflügen im Rahmen organisierter und beaufsichtigter Reisen (Inklusivreisen) ankommen, von der Anforderung befreit sind, sich 14 Tage lang der Selbstbeschränkung zu unterwerfen“.

Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch noch an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Vorlage eines Nachweises über die Bestätigung der Hotelreservierung (Voucher), einem negativen PCR-Test, der beim Check-in des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf und die Verpflichtung zur Einhaltung des vom Ministerium für Tourismus verordneten Gesundheitsprotokolls, nämlich der Pflicht, sich nur in beaufsichtigten Gruppen zu bewegen (Kohortenpflicht). Darüber hinaus müssen Reisende vor dem Einsteigen auf der e7mi-Webseite ein Online-Formular ausfüllen. (Download der App: Google | Apple | Huawei)

Diese Präzision der DGAC wird es den Reiseveranstaltern, insbesondere denjenigen, die vom französischen Markt abfliegen, ermöglichen, auf Linienflügen Sitzblöcke für die Beförderung von Touristen nach Tunesien zu haben. Diese Bestimmung war bei der Aktualisierung der letzten Einreisebedingungen für Tunesien am 16. November letzten Jahres gestrichen worden und hatte auf den tunesischen Märkten einen Aufschrei unter den Reiseanbietern (Reiseveranstalter, aber auch tunesischen Fluggesellschaften) ausgelöst, da Charterflüge unter den gegenwärtigen kommerziellen Bedingungen kaum angeboten werden.

Titelbild: Symbolfoto

Quelle: Destination Tunisie