Einreise Tunesien: Aktuelle Regelungen (Stand: 07.11.2020)
Die tunesischen Behörden haben die Einreisebedingungen für Reisende aus dem Ausland, die durch den Kontext der globalen Coronavirus-Pandemie diktiert werden, revidiert. Ab Montag, den 9. November 2020 gelten für Reisende aus dem Ausland, die in tunesisches Hoheitsgebiet einreisen, überarbeitete Bestimmungen, die auf einer Vereinheitlichung der Verfahren für alle beruhen. Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht mehr.
Tunesien hat die gesundheitlichen Regelungen für Ankünfte aus dem Ausland angesichts der jüngsten Entwicklungen im Covid-19 erneut geändert, insbesondere für Europa, aus dem der Großteil an Besuchern und Touristen kommt. Der Sommer 2020 ist für Reisende nach Tunesien, aber auch für Reiseveranstalter und andere Tourismusfachleute alles andere als einfach, da staatliche Vorschriften sich fast täglich situationsbedingt ändern können und oft schwer vorhersehbar und verständlich sind. Zum besseren Verständnis eine Zusammenfassung der verfügbaren Informationen, die ab dem 15. August wirksam waren und zum 19. August erneut geändert wurden.
Bei als GRÜN eingestuften Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko hat es Änderungen der Regelungen gegeben und zwar wie folgt:
Ab dem 26. August 2020 ist auch für diese Länder die Vorlage eines PCR-Tests bei Abreise erforderlich. Dieser Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und bei Ankunft/Einreise in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein (für Reisende mit der Fähre). Eine Quarantäne ist nicht obligatorisch, aber empfohlen. Man appelliert an das gute Gewissen, sich möglichst wenig in der Öffentlichkeit aufzuhalten.
Regelungen bei ORANGE klassifizierten Ländern (moderates epidemiologischen Risiko)
Für Einwohner dieser Länder, die in Tunesien ankommen, besteht die Verpflichtung zu einem negativen PCR-Test bei Einreise und einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die mit einem weiteren PCR-Test am siebten Tag des Aufenthalts verkürzt werden kann. Ist dieser zweite Test negativ, kann der Reisende die Quarantäne verlassen und sich frei bewegen.
ACHTUNG: Da Deutschland jetzt als orange klassifiziert wurde, treten die obengenannten Regelungen am 26.08.2020 in Kraft!
Ausnahme für Aufenthalte, die über ein Reisebüro in ORANGE-klassifizierten Ländern gebucht wurden:
Touristen, die ein Komplettpaket (inklusive Tour gemäß der verwendeten Terminologie) gekauft haben, einschließlich Flugzeug + Transfer + Hotel, Charter- oder Linienflüge über einen Reiseveranstalter; Insbesondere aus Frankreich, Belgien, Polen und der Tschechischen Republik sind von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen, sofern das Gesundheitsprotokoll und die Gruppenbildung auf der gesamten Strecke und bei der Ankunft auf dem Hoheitsgebiet eingehalten werden.
Zu beachten ist, dass Personen aus ORANGE-klassifizierten Ländern, die ein Flugticket sowie einen Aufenthalt in einem Hotel getrennt voneinander gekauft haben (dynamisches Paket), den aufgeführten Gesundheitsbedingungen (PCR-Test bei Einreise und obligatorische Quarantäne) unterliegen.
Für Einwohner in Tunesien, die von einer Reise aus einem als ORANGE eingestuften Land zurückkehren:
Verpflichtung, sich gesundheitlichen Einschränkungen zu unterwerfen, unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes (PCR-Test und häusliche Quarantäne).
Die wichtigsten Länder, die als ROT eingestuft sind und ein hohes epidemiologisches Risiko für Tunesier mit Wohnsitz in diesen Ländern haben, sind verpflichtet, einen negativen PCR-Test bei Einreise vorzuweisen und eine geschlossene Quarantäne in einem Hotel durchzuführen:
Saudi-Arabien, Bahrain, Brasilien, Bulgarien, Ägypten, Spanien, USA, Iran, Japan, Kuwait, Libanon, Luxemburg, Marokko, Mauretanien, Oman, Katar, Russland.
Aktuelle Klassifizierungsliste
Mit Wirkung von Montag, den 9 November 2020 entfällt die Klassifizierung nach Ländern!
Quelle:Übersetzung eines Artikels von Destination Tunisie