Geänderte Verfahrensweise zur Einreise nach Tunesien
Die Präsidentschaft der Regierung veröffentlichte am Mittwoch, den 24. Juni 2020 eine Pressemitteilung, in der sie die geänderte Verfahrensweise und Regeln für die Einreise nach Tunesien bekanntgibt. Während ursprünglich die Verpflichtung für alle Einreisende angekündigt war, einen negativen PCR-Test vorzuweisen, hat die tunesische Regierung gerade Anpassungen in der Form vorgenommen, die Reisenden nach ihrem Abreiseland und dem Epidemiestatus dieses Landes zu klassifizieren. Aber immer noch ist nicht alles klar. Auf der angegebenen Seite des Gesundheitsministeriums sucht man bisher vergeblich nach einer Liste der Länder, was die Situation weiter blockiert und die Unschärfe für einzelne Reisende oder Touristen verstärkt.
Im Rahmen der Fortsetzung der Bemühungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Corona-Virus und im Einklang mit den Grundsätzen der Flexibilität und Akklimatisierung bei der Umsetzung der nationalen Strategie für gezielte Quarantäne und im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit der Tunesier im Inland, der Tunesier im Ausland sowie der Besucher Tunesiens wurde beschlossen, die Land-, See- und Luftgrenzen ab Samstag, 27. Juni 2020 zu öffnen, um:
Klassifizierung der epidemiologische Situation durch das Nationale Observatorium für neue und neu auftretende Krankheiten für die verschiedenen Länder, die die Periode der globalen Gesundheitsquarantäne beendet haben und die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt haben, basierend auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen und epidemiologischen Standards, die international anerkannt und auf der offiziellen Website des Gesundheitsministeriums santetunisie.rns.tn veröffentlicht sind. Die Klassifizierung der epidemiologischen Situation wird wöchentlich überprüft und aktualisiert, bei Bedarf jederzeit.
Überprüfung und Bestätigung des Land des Wohnsitzes des Reisenden hinsichtlich der Verfahrens der Reise und Einreise.
Ausfüllen des Formulars für die Daten rund um die Gesundheit des Reisenden, bevor das Wohnsitzland über Flughäfen, Häfen oder Grenzübergänge verlassen wird. Das Formular kann online ausgefüllt werden (Anm.: Auch hier gibt es bisher keinen Link zu diesem Formular).
In Übereinstimmung mit diesen Regeln werden die Verfahren zur Öffnung der Grenzen ab dem 27. Juni 2020 wie folgt verabschiedet:
- Die erste Ländergruppe (grün) bezeichnet Länder mit geringer Epidemieprävalenz: Personen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen vorbeugenden Maßnahmen.
- Die zweite Gruppe (orange) enthält Länder mit einer mäßig verbreiteten Epidemie: Für Reisende aus diesen Ländern ist es erforderlich, eine Laboranalyse (RT-PCR) vorzulegen, die maximal 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt und bei Einreise/Ankunft nicht älter als 120 Stunden ist (Anm.: Für Anreisende per Fähre).
- Dritte Gruppe (rot): Für die übrigen Länder ist die Öffnung der Grenzen derzeit auf in diesen Ländern lebende tunesische Expatriates beschränkt, sofern eine Laboranalyse (RT-PCR) vorgelegt wird die nicht älter als 72 Stunden bei Reiseantritt und nicht älter als 120 Stunden bei Einreise ist, wobei die Verpflichtung besteht, die obligatorische Quarantäne (Hotelquarantäne) für einen Zeitraum von 7 Tagen auf eigene Kosten einzuhalten und währenddessen zusätzliche Laboranalysen auf Kosten des Staates durchführen zu lassen, sowie der Einhaltung einer zusätzlichen Selbstquarantänezeit (häusliche Quarantäne) von sieben Tagen.
Für Tunesier und Touristen, die in Hotels übernachten möchten:
- Es besteht die Notwendigkeit, in beaufsichtigten Gruppen mit Touristenbussen zum Hotel zu fahren, wobei die Regeln des tunesischen Tourismusgesundheitsprotokolls zu beachten sind.
- Betreute Unterkunft im Hotel unter Einhaltung des Gesundheitsprotokolls des tunesischen Tourismus.
- Betreute Gruppen von Touristen und Hotelbewohnern dürfen Museen, Denkmäler und touristische archäologische Stätten besuchen, wobei das Gesundheitsprotokoll der einzelnen Stätten zu beachten ist.
- Ab dem sechsten Tag nach Einreise kann eine RT-PCR-Analyse auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden, wenn dieser den überwachten Wohnsitz verlassen möchte, oder sein Land des Wohnsitzes einen Test bei Rückreise fordert. Der Test wird auf Kosten des Reisenden durchgeführt.
Für Tunesier aus dem Ausland oder Ausländer mit Wohnsitz in Tunesien:
- Es besteht die Notwendigkeit, eine Verpflichtung der Einhaltung einer 14-tägige Selbstquarantäne zu unterzeichnen und bei Auftreten von Krankheitssymptomen eine weitere Laboranalyse durchführen zu lassen.
- Die RT-PCR-Analyse wird auf Antrag und auf Kosten des Betroffenen durchgeführt, der die Selbstquarantäne ab dem sechsten Tag seiner Einreise nach Tunesien verlassen möchte.