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News rund um Tunesien

This Day in History: 2025-09-09

Amtsblatt der Republik Tunesien (JORT) 17 Dez

Die Minister für Handel, Exportförderung, Gesundheit, Inneres und Finanzen beschließen, die Herstellung, Einfuhr, Lagerung und Vermarktung von Haarglättungsprodukten, die Glyoxylsäure enthalten, zu verbieten. Alle Bestände in Tunesien werden auf Kosten der Lieferanten oder Importeure beschlagnahmt und vernichtet.

Diese Entscheidung, die am Dienstag, dem 9. September, gemeinsam im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) veröffentlicht wurde, folgt auf eine Vorstudie der Nationalen Agentur für Risikobewertung, die das Vorhandensein von Glyoxylsäure in den meisten auf dem Markt erhältlichen Haarglättungsprodukten in Konzentrationen nachgewiesen hat, die als besorgniserregend eingestuft werden. Diese hohen Konzentrationen stellen nach Ansicht der Behörden eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 117 vom 7. Dezember 1992 zum Verbraucherschutz werden die betroffenen Produkte beschlagnahmt und auf Kosten der Lieferanten vernichtet.

Die Ministerien weisen außerdem darauf hin, dass alle Produkte, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, aus dem Vertrieb genommen werden müssen. Die Kosten für die Rücknahme werden vollständig von den Herstellern, Importeuren und Händlern getragen. Jeder Verstoß gegen diese Maßnahmen setzt die Verantwortlichen strafrechtlichen Verfolgungen und den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen aus.