29. April 2025
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Schengen

Im Jahr 2024 sind insgesamt 29 europäische Länder Teil des Schengenraums und stellen Schengenvisa aus. Zu diesen Ländern gehören 25 der 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Zone ermöglicht den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Der Begriff geht auf den Unterzeichnungsort Schengen des Schengener Übereinkommens von 1985 zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen in Europa zurück.
Kurzlink: https://www.kashba.de/schengen

Schengen (auch Schengen-Raum, Schengenraum, Schengen-Gebiet, Schengengebiet, Schengen-Zone, Schengenzone) bezeichnet vor allem in der Umgangssprache die Gemeinschaft derjenigen Staaten, unter denen systematische Personengrenzkontrollen im Regelfall nicht mehr stattfinden. Zollkontrollen, vor allem zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Schengenraum angehörenden Drittstaaten, sind dagegen weiterhin möglich. 

Es sei daran erinnert, dass ein Schengenvisum eine Aufenthaltsgenehmigung ist, die es ermöglicht, alle Länder des Schengenraums im Rahmen der festgelegten Bedingungen zu besuchen. Das bedeutet, dass man nach der Ausstellung eines Visums durch eines der Schengenländer in alle anderen Länder des Schengenraums reisen kann, ohne dass man ein zusätzliches Visum benötigt.

Details zum Antragsverfahren

Jedes Mitgliedsland des Schengenraums gehört zwar zu einer gemeinsamen Zone, kann aber seine eigenen Besonderheiten in Bezug auf die Beantragung eines Visums haben. Wenn Sie ein Visum für eines der Schengen-Länder beantragen möchten, müssen Sie unbedingt die folgenden Schritte befolgen:

  • Hauptreiseland: Sie müssen Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes einreichen, in dem Sie die meiste Zeit Ihres Aufenthalts verbringen werden. Wenn Ihr Aufenthalt in mehreren Ländern gleich lang ist, müssen Sie das Land wählen, in das Sie zuerst einreisen.
  • Visumantrag: Je nach Land können Sie den Antrag online oder persönlich stellen. Das Formular, das Sie ausfüllen müssen, kann unterschiedlich sein, aber in der Regel werden persönliche Informationen und Angaben zur Reise verlangt.
  • Benötigte Dokumente: In der Regel müssen Sie Nachweise wie ein aktuelles Passfoto, einen gültigen Reisepass, einen Nachweis über eine Flugbuchung, eine Reiseversicherung, einen Nachweis über finanzielle Mittel und manchmal auch einen Nachweis über eine Unterkunft vorlegen.
  • Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitung des Antrags kann einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Länder, die ein Schengen-Visum ausstellen

Die Länder, die im Jahr 2024 zum Schengen-Raum gehören, sind:

  1. Deutschland
  2. Griechenland
  3. Niederlande
  4. Österreich
  5. Ungarn
  6. Polen
  7. Belgien
  8. Island
  9. Portugal
  10. Bulgarien
  11. Italien
  12. Tschechien
  13. Kroatien
  14. Lettland
  15. Rumänien
  16. Dänemark
  17. Liechtenstein
  18. Slowakei
  19. Spanien
  20. Litauen
  21. Slowenien
  22. Estland
  23. Luxemburg
  24. Schweden
  25. Finnland
  26. Malta
  27. Schweiz
  28. Frankreich
  29. Norwegen

Titelbild: Rob984 – Derived from File:Schengen Area.svg, CC BY-SA 4.0