Verschärfung der EU-Einfuhrbestimmungen für Obst und Gemüse seit 14. Dez. 2019
Nahezu unbemerkt haben sich ab dem 14. Dezember 2019 (Schweiz ab 1. Jan. 2020) durch die EU-Verordnung 2017/625 die zu beachtenden Regeln bei der Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern verändert. Ab diesem Zeitpunkt ist für Import/Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen ein vom Ausfuhrland ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis vorzulegen. Eine Sonderregelung gibt es bei der Einfuhr von Obst und Gemüse aus einem europäischen Nicht-EU-Land oder dem angrenzenden Mittelmeerraum (z.B. Tunesien, Marokko, Algerien, Libyen, Ägypten) in die EU. Pro Person sind hier der Transport von max. 3 kg Früchten für den Privatgebrauch erlaubt.
Ohne ein solches Zeugnis werden die entsprechenden Pflanzen, aber auch Pflanzenteile wie Äste, Blätter, Edelreiser, Gemüse, Früchte, Knollen, Schnittblumen, Samen & Pollen, bei Einreise vernichtet. Folgende Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden: Kartoffeln, Weinreben, Weinblätter, Erde (siehe Zoll). Hintergrund ist die Vermeidung des Einschleppens von Pflanzenkrankheiten.
Eine Sonderregelung gibt es bei der Einfuhr von Obst und Gemüse aus einem europäischen Nicht-EU-Land oder dem angrenzenden Mittelmeerraum (z.B. Tunesien) in die EU. Pro Person sind hier der Transport von max. 3 kg Früchten für den Privatgebrauch erlaubt. Für höhere Mengen bzw. gewerbliche Einfuhr ist zwingend ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
Zeugnis- und untersuchungspflichtige Früchte finden sich in der nachfolgenden Liste, für die Sie bei Einfuhr nach Europa ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen (botanischer Name in Klammern):
- Annone (Annona)
- Apfel (Malus)
- Aubergine/Eierfrucht (Solanum melongena)
- Birne (Pyrus)
- Bitterer Balsamkürbis (Momordica)
- Beeren: Heidelbeere/Preiselbeere (Vaccinium); Johannisbeeren (Cassis), Stachelbeeren (Ribes)
- Granatapfel (Punica granatum)
- Guave (Psidium)
- Kaki (Lotusfrucht, Persimone) (Diospyro)
- Kartoffeln (Speisekartoffeln) (Solanum tuberosum)
- Qumquats (inkl. Hybriden) (Fortunatella)
- Mango (Mangifera)
- Maracuja, Passionsfrucht, Curuba (Passiflora)
- Malaienapfel (Jambos) (Syzgium)
- Paprika, Peperoni, Chili (Capsicum)
- Bitterorange, inkl. Hybriden (Poncirus)
- Steinobst (z. B. Kirschen, Pflaume, Pfirsiche, Nektarine)
- Tomate (Solanum lycopersicum)
- Quitte (Cydonia)
- Zitrusfrüchte aller Art (Orange, Mandarine, Clementine, Zitrone, Limette, Grapefruit, etc.)
Ohne Gesundheitszeugnis dürfen nur noch die folgenden Früchte nach Europa eingeführt werden:
- Ananas (Ananas comocus)
- Kokos (Cocos nucifera)
- Durian (Durio bibethinus)
- Banane (Musa)
- Dattel (Phoenix dactylifera)
Beim Transport von Obst und Gemüse ist zu beachten, dass es die meisten Fluggesellschaften in ihren Transportbedingungen verbieten, verderbliche Waren im Aufgabegepäck zu befördern. Obst, Gemüse und Pflanzen sind somit im Handgepäck zu transportieren.
Weiterführende Links: Handgepäck Guru | Kapitalis (frz.)
Titelbild: Symbolfoto