IndustrieLandwirtschaft

Mindestlöhne Tunesien ab 1. Juli 2024 – SMIG und SMAG – Präzisierung

Der Präsident der Republik, Kais Saïed, hatte am Donnerstag, den 27. Juni 2024, im Palast von Carthage bei einem Treffen mit dem Minister für soziale Angelegenheiten, Kamel Maddouri, eine Erhöhung der garantierten Mindestlöhne im Privatsektor für Erwerbstätige in der Landwirtschaft und im nicht-landwirtschaftlichen Sektor um 7% ab 1. Juli 2024, rückwirkend ab dem 1. Mai 2024, und eine zweite Erhöhung um 7,5% ab dem 1. Januar 2025 angekündigt. Es wurde auch beschlossen, den garantierten Mindestlohn für die Landwirtschaft (SMAG) zu erhöhen.

Es gelten die nachfolgenden Mindestlöhne:

  • Erhöhung des Mindestlohns für alle Berufsgruppen SMIG 48 auf 491,504 Dinar
  • Erhöhung des Mindestlohns für alle Berufsgruppen SMIG 40 auf 417,558 Dinar

Diese Erhöhungen werden ab Juli 2024 in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Mai 2024 gelten.

Es wurde auch beschlossen, den garantierten Mindestlohn für die Landwirtschaft (SMAG) zu erhöhen.

  • Erhöhung des Mindestlohns für landwirtschaftliche Arbeiter SMAG auf 18,904 Dinar/Tag
  • Neuer SMAG [1] für landwirtschaftliche Fachkräfte: 19,912 Dinar/Tag
  • Neuer SMAG [2] für gelernte Landarbeiter: 20,800 Dinar/Tag

Anmerkungen/Begriffserklärungen:

[1] Einschließlich der Erhöhung des technischen Bonus für landwirtschaftliche Fachkräfte
[2] Einschließlich der Erhöhung des technischen Bonus für gelernte Landarbeiter

SMIG 40 ist der monatliche Mindestlohn in der Industrie mit 40 Stunden-Woche
SMIG 48 ist der monatliche Mindestlohn in der Industrie mit 48 Stunden-Woche
SMAG ist der tägliche Mindestlohn in der Landwirtschaft

Außerdem wurde beschlossen, den garantierten Mindestlohn in all seinen Komponenten ab Januar 2025 um weitere 7,5% zu erhöhen.

Diese Erhöhung wird automatisch zu einer Erhöhung der Renten im Privatsektor führen, die ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Mai 2024 bzw. ab dem 1. Januar 2025 gilt und rund eine Million Rentner betreffen wird.

Die Erhöhungen betreffen Rentner, die der Nationalen Sozialversicherungskasse (CNSS) unterstehen, und Empfänger von Invaliditätsrenten, die von der Nationalen Krankenversicherungskasse (CNAM) im Rahmen des Systems zur Entschädigung für Schäden durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gewährt werden, sowie Rentner, die der Nationalen Renten- und Sozialfürsorgekasse (CNRPS) unterstehen und Renten beziehen.

Quelle: Business News