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Erlass N° 724: Bedingungen zum Transport von Landarbeitern festgelegt

Die drei Ministerien (Transport, Landwirtschaft und Handel), die sich mit dem Transport landwirtschaftlicher Arbeitskräfte befassen, haben sich darauf geeinigt, dass die eingesetzten Fahrzeuge über mindestens fünf Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, verfügen müssen und ihr Alter zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme 7 Jahre nicht überschreiten darf. Der entsprechende Erlass N° 724 vom 31 August 2020 wurde im tunesischen Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dieses Regierungserlasses N° 724, der am Freitag, den 4 September 2020 im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) veröffentlicht wurde und die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der Beförderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte sowie die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieses Dienstes festlegt, dürfen die eingesetzten Fahrzeuge nicht länger als fünfzehn Jahre genutzt werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit der Beförderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte erhalten möchte, muss bei den Dienststellen des Gouvernorats einen Antrag stellen, der dann von der regionalen beratenden Kommission für die Beförderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte geprüft wird.

Gemäß Artikel 14 des genannten Erlasses handelt es sich bei den Fahrzeugen, die bei dieser Tätigkeit eingesetzt werden dürfen, um Privat-PKW, kombinierte Fahrzeuge und Busse, die über mindestens fünf Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, verfügen müssen und zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht älter als sieben Jahre sein dürfen.

Der Tarif für den Transport landwirtschaftlicher Arbeitskräfte wird durch einen gemeinsamen Beschluss des Verkehrsministers und des Handelsministers festgelegt und hängt von der Örtlichkeit und der Entfernung zwischen Abhol- und Arbeitsort gemäß Artikel 21 des Regierungserlasses ab.

In der Vergangenheit war es immer wieder zu schweren Unfällen beim Transport von Landarbeiter*innen gekommen, da diese häufig auf Ladeflächen von Fahrzeugen befördert wurden, die nicht für den Personentransport zugelassen waren.

Titelbild: Landarbeiterinnen (Foto zur Illustration)

Quelle: TAP