Auswärtiges Amt passt Reisehinweise an – Quarantänepflicht und PCR-Test
Mit Datum von Montag, den 24. August 2020 hat das Auswärtige Amt die Sicherheits- und Reisehinweise zu Tunesien angepasst. Hintergrund ist die Umstufung von Deutschland von der grünen in die orangene Länderliste aufgrund steigender Infektionszahlen in Deutschland. Mit Wirkung ab Mittwoch, den 26. August 2020 besteht daher eine Test- und Quarantänepflicht für Individualreisende. Pauschalreisende sind unter bestimmten Bedingungen von diesen Regelungen ausgenommen. Die Reisewarnung Deutschlands vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien besteht weiterhin.
Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage (nicht älter als 72 Stunden bei Abreise und nicht älter als 120 Stunden bei Ankunft) sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.
Die jeweils aktuellen Länderlisten kann man in französischer Sprache beim Observatorium für neue und neu auftretende Erkrankungen ONMNE (Gesundheitsministerium Tunesien) oder der Facebookseite des tunesischen Gesundheitsministeriums abrufen.
Die jeweils aktuellen und kompletten Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Tunesien kann man unter dem folgenden Link abrufen: auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024
[table “14” not found /]Titelbild: Illustrationsfoto: Boujafaar Strand in Sousse
Quelle: Auswärtiges Amt