Ldf 2026: Steuern auf Mobilfunkaufladungen, Online-Spiele und Einkauf im Supermarkt
Der Artikel 20 des Finanzgesetzes 2026 (Ldf 2026) führt eine Reihe von Abgaben ein, die zur Erweiterung der Finanzierungsquellen für die Sozialversicherung dienen sollen. Belastet werden neben dem Bürger auch Banken, Finanzinstituten, Versicherungsgesellschaften, Mobilfunkunternehmen, Fahrzeugverleiher sowie Online-Spiel- und Wettplattformen, die ihre Kosten wohl an den Verbraucher weitergeben.
Die wichtigste Maßnahme betrifft einen Beitrag von 4% auf die Gewinne von Banken, Finanzinstituten, Versicherungsgesellschaften einschließlich Takaful, Telekommunikationsbetreibern und Autohändlern, mit einem Mindestbetrag von 10.000 Dinar.
Autovermietungen müssen 2 Dinar pro Tag und pro vermietetem Fahrzeug entrichten, die monatlich gemäß den Mehrwertsteuerbestimmungen gezahlt werden.
Der Gesetzgeber verdoppelt die Registrierungsgebühr für Immobilienübertragungen zwischen Mitgliedern derselben Familie von 100 auf 200 Dinar. Eine Stempelsteuer von 20.000 Dinar wird auf Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Aufträge erhoben, die keiner besonderen Steuer unterliegen.
Große Einkaufszentren müssen eine Stempelsteuer von 1,5 Dinar auf Rechnungen von 50 bis 100 Dinar und von 2 Dinar über diesem Schwellenwert erheben, wobei kleine Geschäfte davon ausgenommen sind. Unter 50 Dinar bleibt es bei den 100 Millimes, die jetzt schon auf jedem Kassenzettel stehen.
Mobilfunkkunden müssen bei jeder Aufladung von 5 Dinar oder mehr einen zusätzlichen Betrag von 0,100 Dinar entrichten (bisher 5,700 Dinar).
Artikel 20 führt außerdem eine Steuer in Höhe von 40% des Teilnahmepreises für Spiele und Wettbewerbe ein, die über Kommunikationstechnologien organisiert werden, und umfasst alle Online-Spiel- und Wettplattformen, die über Mobilgeräte oder das Internet zugänglich sind.
Diese Einnahmen fließen in das 2021 eingerichtete Konto zur Erweiterung der Finanzierungsquellen der Sozialversicherung. Auf diesem Konto werden 50% der Grunderwerbssteuer für Familienschenkungen, 50% der Stempelsteuer auf Verkaufstickets und Lastenhefte sowie 20% der Steuern auf internationale Reisen, touristische Aufenthalte und Nachtlokale gutgeschrieben.
Quelle: La Presse

