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Präsidentschaftswahlen 2024

Präsidentschaftswahlen 2024: Erklärung der Professoren für Rechts- und Politikwissenschaften

Siebenundachtzig (87) Professoren für Rechts- und Politikwissenschaften haben am Donnerstag, den 5. September 2024, eine Erklärung zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und zur Verpflichtung der Wahlbehörde, sich an die Entscheidungen des Plenums des Verwaltungsgerichts zu halten, abgegeben. Diese Erklärung fordert die Wahlbehörde ISIE auf, sich an die geltenden Gesetze zu halten und warnt vor Anfechtungen der Wahlergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt.

Nachfolgend die Erklärung, übersetzt aus dem Arabischen von Webmanager Center:

„Wir, die unten unterzeichnenden Professoren der Rechts- und Politikwissenschaften, getrieben von unserem hohen akademischen Auftrag und unserer Rolle bei der Förderung republikanischer Werte und der Rechtsstaatlichkeit, und als Reaktion auf die Entscheidung der Unabhängigen Hohen Wahlinstanz vom 2. September 2024, die endgültige Liste der Kandidaten für die für den 6. Oktober angesetzten Präsidentschaftswahlen bekannt zu geben, möchten wir Folgendes betonen:

Obwohl die Unabhängige Hohe Wahlbehörde gemäß der Verfassung und dem Gesetz für die Gewährleistung demokratischer, freier, pluralistischer, fairer und transparenter Wahlen verantwortlich ist, unterliegt sie bei allen Entscheidungen in diesem Bereich gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes weiterhin der Kontrolle durch das Verwaltungsgericht. Folglich bedeutet ihre allgemeine Autorität im Wahlbereich keinesfalls, dass sie von jeglicher gerichtlicher Kontrolle ausgenommen ist. Keine öffentliche oder administrative Institution, auch nicht die unabhängige und verfassungsmäßige, kann sich dieser Kontrolle entziehen, um die Glaubwürdigkeit und Integrität des Wahlprozesses sowie den Schutz der Grundlagen des Rechtsstaats zu gewährleisten.

Die Entscheidungen des Plenums des Verwaltungsgerichts sind endgültig und können nicht angefochten werden, auch nicht durch eine Kassation. Sie sind vollstreckbar und keine andere Instanz, gleich welcher Art, hat das Recht, sie zu überprüfen, auszulegen oder ihre Anwendung zu verweigern.

Das von der Instanz vorgebrachte Argument, dass es unmöglich sei, die Entscheidungen des Plenums des Verwaltungsgerichts zu vollstrecken, weil die gefällten Urteile nicht eingegangen seien, ist nicht stichhaltig. Tatsächlich hat das Gericht die fraglichen Urteile gemäß den Bestimmungen von Artikel 24 des Beschlusses Nr. 18 der Unabhängigen Obersten Wahlbehörde vom 4. August 2014 zugestellt, der die Bestimmungen von Artikel 47 des Wahlgesetzes bezüglich der Methoden zur Zustellung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts an die Behörde klarstellt und die Zustellung entweder „per Beschluss“ oder „durch eine Bescheinigung über die Verkündung“ ermöglicht. Es ist daher nicht möglich, den Nichterhalt des Urteilstextes als Begründung für die Nichtvollstreckung anzuführen.

Die Weigerung der Wahlinstanz, die Entscheidungen des Plenums des Verwaltungsgerichts umzusetzen, und das Argument, dass „die Urteile nicht ausdrücklich und eindeutig die Aufnahme der Protestkandidaten in die endgültige Liste der Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen angeordnet haben, sondern davon abhängig waren, dass die Instanz überprüft, ob die abgelehnten Kandidaten alle ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen“, wie es in der Erklärung der Instanz heißt, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Legalität dar und reduziert ihre Entscheidung auf einen nichtigen Akt.

Die Entscheidung des Gremiums gefährdet den Wahlprozess, beeinträchtigt seine Glaubwürdigkeit, Fairness und Integrität und wird unweigerlich zu Anfechtungen der Wahlergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt führen. Dies erschüttert auch das Vertrauen der Bürger in das Justizsystem, das gemäß den Bestimmungen der Verfassung als Garant der Rechte und Freiheiten fungieren soll.

Daher fordern wir, die unterzeichnenden Professoren für Rechts- und Politikwissenschaften die Wahlinstanz auf, die Entscheidungen des Plenums des Verwaltungsgerichts umzusetzen, um die Legitimität des Wahlprozesses zu wahren und die Rechtsstaatlichkeit und die Werte der Republik zu verteidigen.

Die Unterzeichner

Am Montag, den 2. September, hatte die ISIE die endgültige Liste der Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen bekannt gegeben, die drei Kandidaten umfasste: Ayachi Zammel, Zouhair Maghzaoui und den derzeitigen Präsidenten Kaïs Saïed. Sie lehnte jedoch die Wiederaufnahme von Abdellatif Mekki, Mondher Zenaidi und Imed Daïmi in die Liste der erfolgreichen Kandidaten trotz der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ab.

Erklärung (.pdf, Arabisch)