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EU: Grünes Licht für ein digitales Schengen-Visum

Der Rat des Europäischen Parlaments hat am Montag, den 13. November 2023 neue Vorschriften angenommen, die es Personen, die in den Schengen-Raum einreisen wollen, ermöglichen, ein digitales Schengen-Visum online zu beantragen. Der Schengen-Raum ist ein Gebiet von 27 europäischen Ländern, die verschiedenste Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben.

Mit den beiden am Montag angenommenen Verordnungen

  • wird eine EU-Visumantragsplattform geschaffen. Bis auf wenige Ausnahmen werden Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa künftig über diese Plattform gestellt. Auf der Plattform können Visumantragsteller alle einschlägigen Daten eingeben, elektronische Kopien ihrer Reisedokumente und Belege hochladen sowie ihre Visumgebühren entrichten;
  • wird das persönliche Erscheinen im Konsulat überflüssig. Das persönliche Erscheinen wird im Prinzip nur von Erstantragstellern, Personen, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind, und Personen mit einem neuen Reisedokument verlangt werden;
  • die derzeitige Visummarke durch einen kryptografisch signierten Strichcode ersetzt.

Nächste Schritte
Im Anschluss an die Unterzeichnung werden die beiden Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Der Geltungsbeginn der neuen Vorschriften wird festgelegt, sobald die technischen Arbeiten an der Visumplattform und dem digitalen Visum abgeschlossen sind.

Siehe auch: EU: Digitalisierung des Schengen-Visums

Das digitale Visum wird den Reisenden die Antragstellung erleichtern, das Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Sicherheit des Schengen-Raums erhöhen, indem es beispielsweise das Risiko der Fälschung und des Diebstahls der Visummarke verringert.

Beabsichtigt eine Person, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen, wird die Plattform anhand der Aufenthaltsdauer automatisch ermitteln, welches Land für die Prüfung des Antrags zuständig ist. Der Antragsteller wird jedoch auch die Möglichkeit haben, anzugeben, ob der Antrag je nach Reisezweck von einem bestimmten Mitgliedstaat bearbeitet werden muss.

Hintergrund: Die jüngsten Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit haben den Kontext der EU-Visumpolitik erheblich verändert. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Visumverfahren erheblich verlangsamt und den Bedarf an mehr digitalen Verfahren geschaffen.
Gleichzeitig bieten die technologischen Entwicklungen neue Sicherheitsmerkmale und Möglichkeiten, die Verfahren sowohl für die Antragsteller als auch für die nationalen Behörden reibungsloser und effizienter zu gestalten.
In diesem Zusammenhang legte die Kommission am 27. April 2022 einen Legislativvorschlag vor, der auf die Digitalisierung des Visumverfahrens abzielt.

Quelle: Europäisches Parlament