Covid-19Gastronomie

Ab 1 März 2022: Neue Regeln für die Gastronomie

Das Ministerium für Handel und Exportentwicklung hat in einer am 27. Februar 2022 veröffentlichten Pressemitteilung angekündigt, dass ab dem 1. März 2022 die Kapazität der Freiluftbereiche auf 100% und die der geschlossenen Räume auf 75% erhöht wird. Ab dem 1. April wird dann die Aufnahmekapazität auch für geschlossene Räume auf 100% erhöht. Weiterhin bestünde aber die Verpflichtung des Tragens eines Mundschutzes, des ständigen Lüftens geschlossener Räume und die Vorlage des Gesundheitspasses.

Verfahren für Bars, Cafés und Teestuben ab 1. März 2022:

  • Einhaltung eines Abstands von 2,5 Metern zwischen Tischen und 1 Meter zwischen Kunden, außer für Eltern mit ihren Kindern.
  • Belüftung der Räumlichkeiten vor und während des Betriebes.

Beim Service einzuhaltende Hygieneverfahren:

  • Die Nutzung von Freiflächen ist erforderlich.
  • Regelmäßige Desinfektion von Tischen, Stühlen, Geschirr und Getränkekarten
  • Verwendung von Einwegbechern oder Gläsern unter Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionsregeln.
  • Desinfizieren der Getränkekarte, Stuhlkissen und aller Bereiche, die mit den Händen berührt werden können, nach jeder Benutzung durch den Kunden.

Verfahren für nicht klassifizierte Restaurants und nicht klassifizierte Fast-Food-Restaurants ab 1. März 2022

  • Notwendigkeit der Einhaltung eines Abstands von 2,5 Metern zwischen den Tischen und eines Abstands von einem Meter zwischen den Kunden, mit Ausnahme von Eltern mit ihren Kindern, insbesondere bei Selbstbedienungsrestaurants, bei gleichzeitigem Verbot für Kinder unter 12 Jahren, sich selbst zu bedienen.
  • Erhöhung der Anzahl der Auslageflächen in Buffets und deren Verteilung, um Überfüllung zu vermeiden
  • Übergabe der gebrauchsfertig vorbereiteten Speisen durch den Kellner an den Kunden
  •  Verlängerung der Servicezeiten im Restaurant, um Überfüllung zu vermeiden.
  • Bereitstellung einer ausreichende Anzahl von Menükarten, wobei deren Desinfektion nach jedem Gebrauch sichergestellt werden muss.
  • Wechseln des Sets von Tischdecken nach jeder Benutzung durch den Kunden.
  • Verwendung von Einwegbechern oder Gläsern unter Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionsregeln.
  • Desinfizieren der Menu- und Getränkekarten, Stuhlkissen und aller Bereiche, die mit den Händen berührt werden können, nach jeder Benutzung durch den Kunden.
  • Reinigung und Desinfektion von Räumen, Möbeln und Geräten am Ende jedes Restaurantservices.

Messen und Events:

Verfahren auf der Ebene der Ein- und Ausgänge der Ausstellung:

  • Notwendigkeit, sich auf den Nachweis einer abgeschlossenen Impfung gegen Covid-19 zu berufen.
  • Bereitstellung von alkoholischen, vom Gesundheitsministerium zugelassenen, Desinfektionsmitteln in den Messehallen.
  • Zuordnung von getrennten Eingangs- und Ausgangstüren
  • Einhaltung der Abstandsregeln in der Halle.
  • Maskenpflicht für Besucher, Ausstellern und Mitarbeiter
  • Verpflichtung zur täglichen Reinigung und Desinfektion der Messestände während der Messetage.
  • Verpflichtung, Türgriffe und Toiletten regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren und mit alkoholischen Desinfektionsmitteln zu versorgen.
  • Belüftung der Ausstellungshallen vor, während und nach der Öffnung der Ausstellung für die Öffentlichkeit durch natürliche Belüftung (Öffnen von Türen und Fenstern) oder durch elektronische Abzugvorrichtungen.
  • Bereitstellung von Abfallbehältern mit Plastiktüten in jedem Bereich
  • Anbringen von Sensibilisierungsplakaten zur Vorbeugung der Covid-Krankheit durch Beachtung der Präventionsmittel und durch den Impfprozess.
  • Verpflichtung des Ausstellers, seinen Stand zu schließen, falls bei ihm eine Covid-Infektion festgestellt wird.

B . Verwaltung des Besucherverkehrs

  • Vorbereiten der Korridore zum Betreten der Ausstellung und Anbringen von Boden-Abstandsmarkierungen für Besucher.
  • Säubern der Korridore innerhalb der Ausstellung von allen Exponaten, um den Besucherverkehr zu erleichtern.
  • Zuweisung einer Eingangs- und einer Ausgangstür in jeder der Messehallen.
  • Anbringen von Bodenmarkierungen innerhalb der Ausstellung als Wegweiser für Besucher, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
  • Bereitstellung ausreichend großer Korridore in den Ausstellungshallen, um die physische Distanzierung zu gewährleisten.
  • Bereitstellung von Wachpersonal in den Ausstellungshallen, um die ordnungsgemäße Anwendung des Gesundheitsprotokolls innerhalb der Ausstellung sicherzustellen.
  • Ausschluss jedes Ausstellers und Entfernung jedes Besuchers von der Ausstellung, der sich nicht an die Regeln des Gesundheitsprotokolls hält.

Quelle: Ministerium für Handel und Exportentwicklung