Soforthilfe: 13 europäische Länder leisten Coronahilfe für Tunesien
Um Tunesien bei der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der besorgniserregenden Gesundheitslage im Land zu helfen, mobilisieren die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten weiterhin Soforthilfe über das Katastrophenschutzverfahren der Union. Mehrere Staaten reagierten auf das Ersuchen Tunesiens, darunter Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien und Tschechien.
Fast 1,3 Mio. Impfdosen und 8 Mio. Gesichtsmasken wurden bereits zusammen mit Antigen-Tests, Beatmungsgeräten, Sauerstoffkonzentratoren, Krankenpflegebetten und anderen lebenswichtigen medizinischen Geräten geliefert. Darüber hinaus traf ein medizinisches Team aus Rumänien am 9. August in Tunis ein, um zusätzliche Unterstützung zu leisten. Im Laufe des Monats dürften noch weitere Lieferungen eintreffen.
Janez Lenarčič‚ EU-Kommissar für Krisenmanagement, erklärte hierzu: „Ich danke allen EU-Mitgliedstaaten, die umgehend auf das Hilfeersuchen Tunesiens zur Soforthilfe reagiert haben. Das europäische Katastrophenschutzverfahren hat dies durch eine rasche Koordinierung möglich gemacht. Dies ist ein echtes Beispiel für den Geist der Solidarität, der dem Handeln der EU zugrunde liegt. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die EU weiterhin den internationalen Zugang zu Impfstoffen, medizinischer Ausrüstung und anderer Unterstützung sicherstellen, um die Pandemie zu beenden.“
Darüber hinaus hat die EU 700 000 EUR aus ihrem „Epidemics Tool“ für die Bekämpfung von Epidemien bereitgestellt, um auf den derzeitigen COVID-19-Ausbruch in Tunesien zu reagieren. Die Mittel werden dazu beitragen, den unmittelbaren und kritischen Bedarf im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Fälle zu decken. Sie werden auch in die Koordinierung und Unterstützung der Impfkampagne in Tunesien fließen.
Hintergrund des Katastrophenschutzverfahrens der Union (EU Civil Protection Mechanism – EUCPM)
Ziel des Katastrophenschutzverfahrens der Union (EU Civil Protection Mechanism – EUCPM) ist es, durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und sechs anderen Teilnehmerstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes für eine bessere Prävention, Vorsorge und Reaktion gegenüber Katastrophen zu sorgen. Erkennt ein Land, dass es mit seinen Bewältigungskapazitäten einem Notfall nicht mehr gewachsen ist, kann es über das Verfahren um Hilfe ersuchen. Im Rahmen des Verfahrens spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Katastrophenabwehr in Europa und darüber hinaus und trägt mindestens 75 % zu den Transport- und/oder operativen Kosten der Einsätze bei.
Auf ein Hilfeersuchen im Rahmen des Verfahrens hin mobilisiert das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen Unterstützung oder spezifisches Fachwissen. Es verfolgt rund um die Uhr Ereignisse auf der ganzen Welt und sorgt durch eine direkte Verbindung mit den nationalen Katastrophenschutzbehörden dafür, dass rasch Soforthilfe geleistet werden kann. So können spezialisierte Teams und Ausrüstung wie Waldbrandbekämpfungsflugzeuge, Such- und Rettungsteams sowie medizinische Teams kurzfristig für Einsätze innerhalb und außerhalb Europas mobilisiert werden.
Jedes Land der Welt, aber auch die Vereinten Nationen und ihre Einrichtungen sowie andere internationale Organisationen können über das EU-Katastrophenschutzverfahren um Hilfe ersuchen. Im Jahr 2020 wurde das Verfahren mehr als 100 Mal in Anspruch genommen, unter anderem im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, der Explosion in Beirut (Libanon), den Überschwemmungen in der Ukraine sowie in Niger und Sudan, dem Erdbeben in Kroatien und den tropischen Wirbelstürmen in Lateinamerika und Asien.
Quelle: Europäische Kommission