2021

Einreisemodalitäten nach Tunesien ab 1 Juli 2021 (Ersetzt)

Diese Regelung wurde durch neuere Regelungen ersetzt: Einreiseregeln Tunesien

Archiv (Regelungen nicht mehr gültig)

Angesichts der aktuellen Gesundheitssituation in Tunesien haben die Behörden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf Reisen, um die Ausbreitung von Covid-19 und insbesondere die von seiner Delta-Variante ausgehenden Risiken zu begrenzen. Ab Freitag, den 9. Juli 2021 müssen auch Pauschalreisende wieder einen PCR-Test bei Einreise vorweise

Diese aktualisierten Maßnahmen sind laut des Memorandums der Generaldirektion für Zivilluftfahrt Nr. 00615-04-2021 vom 30. Juni 2021 wie folgt:

  • Ab dem 1. Juli 2021 müssen Individualreisende (ab 12 Jahre), die aus dem Ausland nach Tunesien einreisen, zum Zeitpunkt der Registrierung einen negativen PCR-Test (Nase-/Rachenabstrich) vorweisen, der bei Registrierung (Check-In) am Flug-/Fährhafen nicht älter als 72 Stunden alt ist. Dieser PCR-Test muss zwingend einen QR-Code enthalten. Diese Maßnahme betrifft nun jeden, auch bereits geimpfte oder genesene Personen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Herkunftsland.
  • Vor ihrer Reise sind die Reisenden verpflichtet, ein Formular der App E7mi-Border (verfügbar in Französisch, Arabisch und Englisch) auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese Anmeldung zu prüfen. Mit dieser Unterschrift verpflichtet sich der Reisende, sich für sieben Tage nach seiner Ankunft an seinem jeweiligen Wohnort selbst zu isolieren. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen, die bei positivem Ergebnis in eine Zwangsquarantäne münden.
  • Beide Dokumente werden in den Häfen und Flughäfen bei der Einreise nach Tunesien (an der Temperaturkontrollstation) verlangt.
  • Ab dem fünften Tag nach Einreise ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür unter rdvtestcovid.tn ist bei Einreise vorzuweisen.

Die tunesischen Behörden, insbesondere die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (Direction Générale de l’Aviation Civile, DGAC), die für Flugreisende zuständig ist, betonen deutlich, dass die Fluggesellschaften jede Verantwortung übernehmen müssen, die sich aus dem Einsteigen eines Passagiers ergibt, der die geltenden Maßnahmen nicht einhält.

Änderungen bezüglich Inklusivreisen (Pauschalreisen)

Ab dem 9. Juli tritt die Pflicht, einen PCR-Test vorzuweisen, für Touristen in Kraft, die mit Charterflügen im Rahmen der so genannten Inklusivreise (Pauschalreise) ankommen. Diese einwöchige Verzögerung gegenüber Individualreisenden soll es ausländischen Reiseveranstaltern ermöglichen, ihren Kunden genügend Zeit zu geben, um die entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Touristen in Pauschalreisen unterliegen bei ihrer Ankunft auf tunesischem Boden einem spezifischen Gesundheitsprotokoll und werden von ihrem Incoming-Reisebüro nach einem genau festgelegten Verfahren, dem sogenannten Kohorten-Verfahren, betreut.

Titelbild: Symbolfoto

Quelle: Destination Tunisie