Ab 8 März 2021: Wieder normale Öffnungszeiten für Administrationen
Ab Montag, den 8 März 2021 werden aufgrund der Verkürzung der Ausgangssperre wieder die normalen Öffnungszeiten für Administrationen wie Ämter, Behörden und öffentliche Einrichtungen gelten. Dies gab das Regierungspräsidium per Pressemitteilung am Samstag, den 6. März 2021, bekanntgegeben.
Die Verwaltungszeiten ab 8 März sind dann wie folgt:
- Montag bis Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
- Freitag: von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Es sei daran erinnert, dass die Regierung beschlossen hat, die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwischen den Gouvernoraten ab dem 8. März aufzuheben und die Ausgangssperre auf 22 Uhr bis 5 Uhr zu verkürzen.
Die Festlegung der Öffnungszeiten der Administrationen basiert auf der Anwendung der Bestimmungen des Artikel 12 des Regierungsdekrets Nr. 2020-153 vom 17. März 2020, in dem die außergewöhnliche Bestimmungen über die Arbeitszeit des staatlichen Personals, der Kommunen, der öffentlichen Einrichtungen administrativer Art und Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen festgelegt sind.
Es handelt sich dabei um die Rückkehr zur Arbeit gemäß des Dekret 1710 des Jahres 2012 (14. September 2012) über die Verteilung der Arbeitszeiten und Arbeitstage von Vertretern des Staates, lokaler Behörden und öffentlicher Einrichtungen administrativer Art. In Artikel 2 dieses Textes ist festgelegt, dass sich die Winterarbeitszeiten von Anfang September bis Ende Juni von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr erstrecken, außer freitags, an dem die Arbeitszeiten von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.30 Uhr – 17.30 Uhr gehen.
Quelle: Regierungspräsidentschaft