Neue Virusmutation: Geänderte Einreiseverfahren
Das Gesundheitsministerium kündigte am Donnerstag, den 24. Dezember 2020, neue Maßnahmen an, die der Entwicklung der epidemiologischen Situation in der Welt geschuldet sind und mit dem Auftreten eines neuen Stammes des Virus (Virusmutation) in einigen europäischen Ländern verbunden ist. Diese Maßnahmen betreffen alle Personen, die in Tunesien ankommen. Dabei wird unterschieden zwischen Ländern mit und Ländern ohne Auftreten der neuen Virusmutation.
Einreisen aus Ländern, die nicht vom Auftreten der neuen Virusmutation betroffen sind:
- Vorlage einer negativen „RT-PCR“-Analyse, die beim Einchecken nicht älter als 72 Stunden sein darf
- Quarantäne für 14 Tage auf eigene Kosten in einer Wohnung oder einem Hotel
- Durchführung eines RT-PCR-Tests durch die regionalen Gesundheitsdienste auf Staatskosten bei Auftreten von Symptomen der Krankheit während der Quarantäne
- Optional kann auf eigene Kosten am 7. Tag der Quarantäne ein RT-PCR-Test durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, kann die Quarantäne unter Beibehaltung der vorbeugenden Maßnahmen verlassen werden.
Ankünfte aus Ländern, die von einem neuen Stamm des Coronavirus betroffen sind:
- Vorlage einer negativen „RT-PCR“-Analyse, die beim Einchecken nicht älter als 72 Stunden sein darf
- Überstellung der betroffenen Personen bei Ankunft an eine Durchgangsstelle für Schnelltests (TDR-Antigen-Test) ankommen. Fällt der Test positiv aus, wird die Person in eine Isolationszentrum für Virusträger überstellt. Fällt der Schnelltest negativ aus, wird die betroffene Person für einen Zeitraum von 14 Tagen in einem dafür vorgesehenen Quarantänehotel auf eigene Kosten untergebracht.
- Optional kann auf eigene Kosten am 7. Tag der Quarantäne ein RT-PCR-Test durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, kann die Quarantäne unter Beibehaltung der vorbeugenden Maßnahmen verlassen werden.
Quelle: Ministerium für Gesundheit