Wiedereröffnung der Moscheen zum 4. Juni 2020 – Die Regeln
Die offizielle Wiedereröffnung der Moscheen ist für Donnerstag, den 4. Juni 2020 geplant, als Teil der zweiten Phase der nationalen Eindämmungsstrategie. Gesundheitsminister Abdelatif Mekki hat dazu die spezifischen Gesundheitsrichtlinien für Kultstätten bekanntgegeben, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für religiöse Angelegenheiten ausgearbeitet wurden.
Diese Richtlinien für die Wiedereröffnung der Moscheen sehen vor:
- Schließung von Räumen, die der Reinigung vorbehalten sind, und Verbot der Verwendung von Wasserhähnen.
- Verbot der Verwendung von Klimaanlagen und Ventilatoren
- Der Gebetsplatz jedes Gläubigen innerhalb der Moschee muss dokumentiert werden.
- Die Gläubigen sind verpflichtet, sich zu Hause in Vorbereitung auf das Gebet zu reinigen und nicht in der Moschee
- Das Tragen von Schutzmasken ist obligatorisch
- Der Gläubige ist dazu verpflichtet, seinen eigenen Gebetsteppich mitzubringen
- Am Eingang der Moschee müssen die Schuhe in einer persönlichen Plastiktüte oder an den entsprechenden Stellen in der Moschee aufbewahrt werden
- Der Sicherheitsabstand zwischen den Gläubigen muss beachtet werden
- Das Tragen von Handschuhen ist untersagt
- Die Moschee wird nur 15 Minuten vor dem Gebetsruf zugänglich sein. Vor diesem Zeitraum ist das Betreten untersagt
- Umarmungen und Begrüßungen durch Händeschütteln oder (Wangen-)Küsse sind untersagt
- Für Personen, die sich im Rollstuhl bewegen: Vermeiden Sie das Rollen über Gebetsteppiche und desinfizieren Sie sich die Hände
- Die Moschee ist nach dem Ende des Gebets umgehend zu verlassen
- Beachten Sie den Sicherheitsabstand am Ausgang und vermeiden Sie Menschenansammlungen
- Religionsunterricht und aller anderen Aktivitäten sind bis auf weiteres ausgesetzt
- Freitagsgebetserleichterung: 15 Minuten
- Maximale Erleichterung der 5 täglichen Gebete
- Es ist verboten, Kopien des Heiligen Korans, Gebetsketten und Gebetssteine zu verwenden
In der von Gesundheitsminister Abdelatif Mekki veröffentlichten Pressemitteilung des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten heißt es, dass die Gläubigen in die obligatorische Selbstisolation genommen werden und die betreffende Moschee geschlossen wird, wenn unter den Gläubigen der Moschee ein Fall von COVID-19 entdeckt wird.
Titelbild: Innenhof der Ez-Zitouna Moschee