Verwaltungsdienstleistungen – Gebühren sollen ab dem 12. Mai steigen
Laut einer Veröffentlichung der tunesischen Generalkonsulate in Nizza und Monaco sollen die Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen ab dem 12. Mai 2020 steigen. Diese Erhöhung löste bei im Ausland lebenden Tunesiern Zorn aus. So sollen beispielsweise für die Ausstellung eines Erwachsenenpasses 88 Euro bezahlt werden, für eine Neuausstellung nach Verlust werden gar 165 Euro fällig.
Bekannt geworden war diese Erhöhung durch eine Veröffentlichung der tunesischen Generalkonsulate in Nizza und Monaco. So werden ab dem oben genannten Datum 7 Euro für eine Geburtsurkunde oder Konkordanzbescheinigung, 22 Euro für die Registrierung eines Ehevertrags, 11 Euro für eine Heiratsurkunde, 3 Euro für ein Bulletins N° 3 (Auszug Strafregister) und 11 Euro für die Legalisierung der Unterschrift oder einer beglaubigten Abschrift fällig.
Die beiden Verbände „Arts et cultures des deux rives (ACDR)“ und „Citoyenneté, développement, cultures et migrations des deux rives (CDCMIR)“ von in Frankreich lebenden Tunesiern verurteilen den starken Anstieg der Verwaltungsgebühren ab dem 12. Mai 2020 für im Ausland lebende Tunesier (TRE) ) und Migranten. Während die strengen Corona-Eindämmungsmaßnahmen in Frankreich Tausende von Migranten und TREs arbeitslos gemacht und ihr Einkommen drastisch reduziert habe, erhöhe die Regierung die Steuern, die das Budget von Migranten und TREs zusätzlich belasten (Zivilstatus, Pässe und Verwaltungspapiere). Sie fordern die Regierung auf, die übermäßige und einseitige Besteuerung von TREs und Migranten einzustellen.