TV-Journalist Fahem Boukadous ist in den Hungerstreik getreten (2010)
Der gewaltlose politische Gefangene Fahem Boukadous befindet sich seit dem 8. Oktober 2010 im Hungerstreik. Er protestiert damit gegen seine Haftbedingungen und seine fortdauernde Inhaftierung im Gafsa-Gefängnis. Der 40-Jährige verweigert die Einnahme seiner Medikamente, ohne die sein Leben in Gefahr ist.
Fahem Boukadous verweigert die Nahrungsaufnahme aus Protest gegen die zunehmend schlechte Behandlung durch die Gefängnisbehörden. Nach Einschätzung von ihm und seiner Frau Afef Bennaceurwird er verstärkt von Gefängniswärtern schikaniert, seit ihm andere Journalisten am 18. September einen Solidaritätsbesuch abstatten wollten. Dazu gehören die Trennung von seinem Mithäftling Hassan Ben Abdallah, die ausgiebige Untersuchung seines Essens, sodass es ungenießbar wird sowie die strenge Überwachung und Aufnahme aller Gespräche mit seiner Frau.
Fahem Boukadous leidet unter akutem Asthma. Aufgrund der damit einhergehenden schweren Atemprobleme benötigt er regelmäßig Medikamente und Untersuchungen. Seine Frau berichtet von einer allmählichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. Seit Beginn seiner Inhaftierung litt er unter einigen akuten Asthmaanfällen sowie einer Halsinfektion, einer Zahninfektion und zuletzt starken Bauchschmerzen. Die Versprechen der Gefängnisbehörden, ihn nach einem Asthmaanfall am 22. September ins Krankenhaus zu bringen, wurden nicht eingehalten. Er wurde erst 13 Tage später ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem er am 4. Oktober einen weiteren Asthmaanfall erlitten hatte. Am 9. Oktober, dem zweiten Tag seines Hungerstreiks, hatte Fahem Boukadous einen weiteren Asthmaanfall, er bestand aber darauf, diesen Anfall ohne seine Medikamente zu überstehen.
Fahem Boukadous arbeitete als Journalist für den privaten Fernsehsender Al-Hiwar Ettounsi. Er verfasste und sendete Berichte über die Volksproteste im ersten Halbjahr 2008 gegen Arbeitslosigkeit und hohe Lebenshaltungskosten in der Gafsa-Region im Südwesten Tunesiens. Im Dezember 2008 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nach den Protesten in Gafsa im ersten Halbjahr 2008 begannen die tunesischen Behörden mit Razzien gegen Demonstrierende vorzugehen, die Proteste gewaltsam zu zerstreuen und hunderte Menschen zu inhaftieren. Im Dezember 2008 verurteilte das Gericht der ersten Instanz in Gafsa 38 GewerkschafterInnen und Demonstrierende zu Haftstrafen wegen Anführens der Unruhen, darunter Fahem Boukadous und Hassan Ben Abdallah. Der Ermittlungsrichter kam zu dem Schluss, Fahem Boukadous sei ein aktives Mitglied der Gruppe, welche die Unruhen angeführt hatte, weil er zu „Propagandazwecken“ Informationen in Tunesien und dem Ausland verbreitet hatte. Dabei hatte er nicht einmal direkt an den Demonstrationen teilgenommen.
Fahem Boukadous, der zu dieser Zeit untergetaucht war, wurde in Abwesenheit vor Gericht gestellt und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde in der Berufung im Februar 2009 aufrechterhalten. Ihm wurden die „Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“, „Beteiligung an einer Gruppe mit dem Ziel, einen Anschlag gegen Menschen oder Eigentum zu planen oder auszuführen“ und die „Verbreitung von Informationen zur Störung der öffentlichen Sicherheit“ zur Last gelegt.
Im November 2009 wurden alle während der Razzien Verurteilten und Inhaftierten unter Auflagen freigelassen. Der Grund dafür war eine Begnadigung des Präsidenten anlässlich des 22. Jahrestags der Machtergreifung Ben Alis. Die Begnadigung traf allerdings nicht auf diejenigen zu, die untergetaucht und in Abwesenheit verurteilt worden waren. Fahem Boukadous verließ sein Versteck und wurde im Januar 2010 erneut vor Gericht gestellt, aber seine Haftstrafe wurde auf vier Jahre verkürzt. Im Juli 2010 hielt das Berufungsgericht das Urteil aufrecht. Fahem Boukadous wurde am 15. Juli 2010 verhaftet. Zwischen April und Juli 2010 musste er wegen Atembeschwerden wiederholt ins Krankenhaus eingeliefert werden und nachdem er aus der Klinik entlassen worden war, wurde er jedes Mal wieder inhaftiert.
Amnesty International geht davon aus, dass Fahem Boukadous‘ Verfahren nicht internationalen Standards für faire Prozesse entsprach. In der ersten Instanz konnten die VerteidigerInnen den Fall nicht darlegen und ihre Forderung, ZeugInnen ins Kreuzverhör zu nehmen, wurde abgelehnt. In der Berufungsverhandlung konnten die AnwältInnen dem Gericht ihre Argumente darlegen, aber ihnen wurde wieder ihr Recht verweigert, ZeugInnen aufzurufen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Der Prozess war durch eine starke Präsenz von Sicherheitskräfteninnerhalb und außerhalb des Gerichtssaals gekennzeichnet.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
- Ich fordere Sie auf, Fahem Boukadous umgehend und bedingungslos aus der Haft zu entlassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der legitimen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und seiner journalistischen Aktivitäten inhaftiert wurde.
- Ich bin sehr besorgt darüber, dass die schlechten Haftbedingungen zur Verschlechterung von Fahem Boukadous‘ Gesundheitszustand beitragen.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass bis zur Freilassung von Fahem Boukadous seine Haftbedingungen verbessert werden und die Schikanen eingestellt werden.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Fahem Boukadous entsprechend den UN-Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen unverzüglich die fachärztliche Versorgung bekommt, die er benötigt, falls nötig auch außerhalb der Haftanstalt.
APPELLE AN
PRÄSIDENT
Zine El Abidine Ben Ali
President
Palais Présidentiel
Tunis, TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 744 721
MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Bechir Tekkari
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
Tunis 1019, TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 568 106
KOPIEN AN
VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Moncer Rouissi
85 avenue de la liberté
1002 Tunis Belvédère
TUNESIEN
Fax: (00 216) 71 784 037
BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
I.E. Frau Alifa Chaabane Ep Farouk Badra Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. November 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Quelle: Amnesty International
Veröffentlicht am 20. Oktober 2010 in der Kategorie „Gafsa – Redeyef“ des Blogs TunisianGhost