This Day in History: 2025-04-24
Erklärung zu den Urteilen in der sogenannten „Staatsstreich-Affäre“ in Tunesien des deutschen Auswärtigen Amtes am Donnerstag, den 24. April 2025: Mit Sorge haben wir die Urteile und hohen Haftstrafen vom 19.04.2025 in Tunesien zur Kenntnis genommen. …
Die Art und Weise, wie der Prozess geführt wurde, wird nach unserer Auffassung dem Recht der Beschuldigten auf ein faires und unabhängiges Verfahren nicht gerecht.
Wir bedauern den Ausschluss internationaler Beobachterinnen und Beobachter vom letzten Verhandlungstag, darunter der Deutschen Botschaft Tunis. Die Öffentlichkeit des Prozesses, inklusive der Möglichkeit unabhängiger Prozessbeobachtung unter Beachtung der tunesischen Souveränität, ist ein Wesensmerkmal rechtsstaatlicher Verfahren. Es waren auch Staatsangehörige europäischer Länder unter den Verurteilten.
Die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien gründet auf dem gemeinsamen Streben nach Rechtsstaatlichkeit, der Gewährung der Grundfreiheiten, Demokratie und inklusiver sozio-ökonomischer Entwicklung.
Die EU besteht auf:
- Tatsächliche Anwesenheit der Angeklagten und Recht auf eine vollständige und umfassende Verteidigung.
- Transparenz der Anhörungen (Zugang für Medien, Diplomaten).
- Unabhängigkeit der Richter von der Exekutive.
Quelle(n): Auswärtiges Amt (DE) | Economiste Maghrebin