Sicherheitshinweise

Geltungsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU um ein Jahr verlängert

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat haben sich darauf geeinigt, die Geltungsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU, dass eigentlich am 30. Juni 2022 abgelaufen wäre, um ein Jahr zu verlängern, wie von der Kommission vorgeschlagen. „Die Einigung soll dabei helfen, weiterhin freies und sicheres Reisen zu ermöglichen, falls ein Anstieg der Infektionen die vorübergehende Wiedereinführung von Beschränkungen durch die Mitgliedstaaten erforderlich machen sollte“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Seit Beginn der COVID-19-Pandemie sehen wir, dass sich die Lage ständig verändert, und das gilt auch für unsere Instrumente. Inzwischen wurden mehr als 1,8 Milliarden Zertifikate ausgestellt und zweierlei ist klar: Das Infektionsgeschehen kann sich schnell verändern, und das digitale COVID-Zertifikat der EU hat uns entscheidend geholfen, durch die Wellen hindurch auf Kurs zu bleiben. Wir wollen die Rückkehr zur vollständigen Reisefreiheit und begrüßen, dass einige Mitgliedstaaten sämtliche Reisebeschränkungen aufgehoben haben, auch die Nachweispflicht mit dem COVID-Zertifikat. Die heutige Einigung trägt dazu bei, dass ungehindertes und sicheres Reisen weiterhin erleichtert werden kann, falls die Mitgliedstaaten wegen steigender Infektionszahlen vorübergehend wieder Beschränkungen einführen müssen.“

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich außerdem auf einige zusätzliche Änderungen geeinigt, damit das digitalen COVID-Zertifikat der EU für die Bürgerinnen und Bürger noch einfacher zugänglich ist. So sollen die Mitgliedstaaten künftig auch Teilnehmern an klinischen Studien Zertifikate ausstellen können und weitere Arten von Antigentests anerkannt werden.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den heute politisch vereinbarten Text nun noch förmlich annehmen. Bis 31. Dezember 2022 soll die Kommission einen Bericht über das digitale COVID-Zertifikat der EU veröffentlichen, dem je nach Entwicklung der Epidemielage auch ein Vorschlag zur Verkürzung der Geltungsdauer der Verordnung beigefügt werden könnte.

Hintergrund
Um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Sie gilt seit dem 1. Juli 2021 und sollte eigentlich am 30. Juni 2022 auslaufen.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist ein echter Erfolg. Als die Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Gesundheit Reisebeschränkungen einführten, hat das Zertifikat den Bürgerinnen und Bürgern das sichere Reisen innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Mittlerweile haben die Mitgliedstaaten mehr als 1,8 Milliarden Zertifikate ausgestellt. Außerdem wurde damit ein globaler Standard für den internationalen Reiseverkehr gesetzt. Aktuell sind 67 Länder und Gebiete an das System des digitalen COVID-Zertifikats der EU angeschlossen – eine Zahl, die noch steigen dürfte.

Am 21. Dezember 2021 nahm die Kommission neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU an, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate von neun Monaten (genau 270 Tage) nach der ersten Impfserie festgelegt wurde. Diese Vorschriften gelten seit dem 1. Februar 2022. Dieser verbindliche Anerkennungszeitraum ist auf Zertifikate von Personen ab 18 Jahren beschränkt.

Am 25. Januar 2022 kam der Rat überein, die Vorschriften zu aktualisieren, um das sichere und ungehinderte Reisen innerhalb der EU in der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Wer ein gültiges digitales COVID-Zertifikate der EU vorweisen kann, sollte bei Reisen innerhalb der EU grundsätzlich keinen weiteren Beschränkungen unterworfen werden.

Am 3. Februar 2022 schlug die Kommission vor, die Geltungsdauer des digitalen COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.

Titelbild: EU-Kommission – Audiovisueller Dienst

Quelle: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland