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Restaurants, Teestuben, Cafés, Fast-Food-Restaurants: Digitale Registrierkasse ab 1. Juli Pflicht

Ab Mittwoch, dem 1. Juli 2026, sind alle Unternehmen (juristische Personen), die im Bereich der Vor-Ort-Konsumdienstleistungen tätig sind, verpflichtet, in ihren Betrieben ein digitales System zur Erfassung von Geschäftsvorgängen installiert zu haben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer Verordnung der Finanzministerin vom 14. Oktober 2025, die die Kriterien zur Einstufung von Unternehmen festlegt, die Dienstleistungen für den Konsum vor Ort anbieten.

Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Anwendung des Regierungsdekrets Nr. 1126 von 2019 vom 26. November 2019, das die praktischen Modalitäten für die Zulassung von Erfassungssystemen für Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Vor-Ort-Konsumdienstleistungen definiert.

Die Einführung dieses digitalen Registrierkassensystems ist Teil der Strategie des Finanzministeriums zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerpflichtigen.

Gemäß der Ministerialverordnung gelten als Einrichtungen für Vor-Ort-Konsumdienstleistungen im Sinne von Artikel 59 ter des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes alle Betriebe, die als Haupt- oder Nebentätigkeit Speisen oder Getränke verkaufen, die vor Ort zubereitet oder unmittelbar zum Verzehr bereit sind, und ihren Kunden zugleich die Möglichkeit bieten, diese in ihren Räumlichkeiten zu konsumieren.

Die erste Phase dieser steuerlichen Maßnahme trat am 1. November 2025 in Kraft. Sie betraf Unternehmen, die klassifizierte touristische Restaurants, Teestuben sowie Cafés der zweiten und dritten Kategorie betreiben.

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Verpflichtung auf alle übrigen Unternehmen (juristische Personen) ausgeweitet, die vor Ort zubereitete oder zum sofortigen Verzehr bestimmte Speisen oder Getränke anbieten.

Das Finanzministerium hatte im Amtsblatt der Tunesischen Republik vom 14. Oktober 2025 das Inkrafttreten einer obligatorischen Registrierungspflicht für Transaktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen vor Ort für bestimmte Kategorien von Einrichtungen angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die für Kunden erbrachten Dienstleistungen gestaffelt ab dem 1. November 2025 zu digitalisieren, um ein echtes Steuersystem einzuführen, das auf den Einnahmen jedes Betriebs basiert und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht.

Zur Erinnerung: Die Fristen für die Umsetzung sind wie folgt gestaffelt:

  • Ab dem 1. November 2025: juristische Personen, die in als touristisch eingestuften Restaurants, Teestuben und Cafés der zweiten und dritten Kategorie tätig sind.
  • Ab dem 1. Juli 2026: andere juristische Personen, die Dienstleistungen zum Verzehr vor Ort erbringen.
  • Ab dem 1. Juli 2027: natürliche Personen, die der tatsächlichen Besteuerung unterliegen und monatlich ihre Einkünfte angeben müssen und die vor Ort Verzehrdienstleistungen erbringen.
  • Ab dem 1. Juli 2028: andere natürliche Personen, die dieselben Tätigkeiten ausüben.

Quelle: La Presse