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Präzisierung zu den Einreiseregelungen ab 26 August 2020

Präzisierung zu den Einreiseregelungen ab 26 August 2020: Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Beginn einer Reise nach Tunesien gilt nur für Individualreisende. Touristen, die im Rahmen einer Pauschalreise nach Tunesien fliegen, unterliegen dieser Verpflichtung nicht, vorausgesetzt, dass sie während ihrer verschiedenen Reisen während des Aufenthalts in einem Hotel oder bei allen Außenbesuchen, zu denen sie gegebenenfalls aufgefordert werden, unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben. (Belege (Links, Bilder) im Artikel)

In der Ankündigung des Gesundheitsministeriums vom 18. August 2020 über den negativen PCR-Test, der bei Beginn der Reise nach Tunesien vorzulegen ist, wurde nicht präzisiert, dass diese Verpflichtung nur Einzelreisende betrifft. Nach einigen Tagen der Unsicherheit, insbesondere bei den Reiseveranstaltern, bestätigten die tunesische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGAC) und in der Folge das Ministerium für Tourismus und Handwerk, dass die Ankündigung des Gesundheitsministeriums bezüglich der Verpflichtung zur Vorlage eines PCR-Tests für alle Reisenden, die sich ab dem 26. August 2020 nach Tunesien begeben, die Entscheidung vom 12. August nicht in Frage stellt, nämlich die Befreiung von Tests für Touristen, die im Rahmen einer organisierten Reise ankommen. Das berichtete das renommierte Tourismusmagazin Destination Tunisie.

Das DGAC-Memo, dass den Fluggesellschaften am Freitag, den 21. August 2020 (Faksimile unten) unter Verwendung von Amtssprache zugesandt wurde, führte zu einer gewissen Zweideutigkeit im Wortlaut, aber die folgende Passage sollte beibehalten werden:
„Unbeschadet der Bestimmungen des Memos Nr. 559/04 vom 12. August 2020 über die Befreiung von Passagieren auf Charterflügen (inklusive Reise) von der Pflicht zur Vorlage eines Test-RT-PCR …“. Mit anderen Worten, es sollte verstanden werden, dass die bisherigen Bestimmungen nicht in Frage gestellt werden.

Präzisierung des DGAC
Präzisierung des DGAC (Bild: Destinantion Tunisie)

Heute hat das Ministerium für Tourismus und Handwerk eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf der offiziellen Facebook-Seite veröffentlicht wurde, um die Angelegenheit klarzustellen (Präzisierung weiter unten eingebettet):

Dieses offizielle Kommuniqué in arabischer Sprache, dass am frühen Abend des 21. August veröffentlicht wurde, bestätigt, dass die am 12. August angekündigten Entscheidungen, die den Tourismussektor betreffen, nach wie vor in Kraft sind, und betont die Notwendigkeit, das für den Tourismussektor spezifische Sanitärprotokoll in allen touristischen Einrichtungen einzuhalten, das vom Ministerium für Gesundheit und Arbeitsmedizin, das dem Sozialministerium untersteht, validiert wurde.

Schließlich und im Lichte dieser Bestätigungen stellt sich heraus, dass nun alle Individualreisenden dem PCR-Test unterzogen werden, um nach Tunesien einzureisen, unabhängig von ihrer Nationalität und auch dann, wenn sie in einem als GRÜN eingestuften Land wohnen.

Touristen unterliegen dieser Verpflichtung nicht, vorausgesetzt, dass sie während ihrer verschiedenen Reisen während des Aufenthalts in einem Hotel oder bei allen Außenbesuchen, zu denen sie gegebenenfalls aufgefordert werden, unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.

Quelle: Destination Tunisie