Restaurants, Cafés und Teestuben sollen sich schleunigst auf der Steuerplattform registrieren
Das Finanzministerium fordert die Eigentümer klassifizierter touristischer Restaurants, von Teestuben sowie von Cafés der zweiten und dritten Kategorie, die als juristische Personen betrieben werden, auf, ihre Anmeldung im nationalen System der steuerlichen Registrierung zu beschleunigen.
Das nationale System der steuerlichen Registrierung ist ein obligatorischer formaler und digitalisierter Verwaltungsmechanismus, der darauf abzielt, die Steuerpflichtigen zu erfassen und Transaktionen über Fiskalkassen zu sichern. Es gewährleistet steuerliche Gerechtigkeit und ermöglicht die Erhebung von Registrierungs- und Stempelgebühren, insbesondere über das RNE und Plattformen wie Jibaya.
Das Ministerium präzisiert in einer Mitteilung, dass die Anmeldung durch Kontaktaufnahme mit einem der zugelassenen Anbieter von Registrierkassen erfolgen kann, deren Liste auf der Website Jibaya.tn verfügbar ist. Dieses Anmeldeverfahren umfasst entweder die Anpassung bestehender Geräte an die Normen oder den Erwerb neuer Geräte; die verbleibenden Schritte sind in Abstimmung mit den Anbietern durchzuführen.
Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass das gesamte Anmeldeverfahren aus der Ferne durchgeführt wird, und betont, dass die Einhaltung dieses Verfahrens es den Betroffenen ermöglicht, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen steuerlichen Strafen zu vermeiden.
Darüber hinaus hat das Ministerium der Öffentlichkeit folgende Nummern für weitere Informationen zur Verfügung gestellt: 81 100 400 (Zentrum für Steuerberatung) und 71 780 347 (Prüfungseinheit der Generaldirektion der Steuern).
Das Finanzministerium hatte im Amtsblatt der Tunesischen Republik vom 14. Oktober 2025 das Inkrafttreten einer obligatorischen Registrierungspflicht für Transaktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen vor Ort für bestimmte Kategorien von Einrichtungen angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die für Kunden erbrachten Dienstleistungen gestaffelt ab dem 1. November 2025 zu digitalisieren, um ein echtes Steuersystem einzuführen, das auf den Einnahmen jedes Betriebs basiert und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht.
Die Fristen für die Umsetzung sind wie folgt gestaffelt:
- Ab dem 1. November 2025: juristische Personen, die in als touristisch eingestuften Restaurants, Teestuben und Cafés der zweiten und dritten Kategorie tätig sind.
- Ab dem 1. Juli 2026: andere juristische Personen, die Dienstleistungen zum Verzehr vor Ort erbringen.
- Ab dem 1. Juli 2027: natürliche Personen, die der tatsächlichen Besteuerung unterliegen und monatlich ihre Einkünfte angeben müssen und die vor Ort Verzehrdienstleistungen erbringen.
- Ab dem 1. Juli 2028: andere natürliche Personen, die dieselben Tätigkeiten ausüben.
Quelle: Kapitalis

