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5 Jan 2021: Mindestlöhne SMIG und SMAG im Amtsblatt veröffentlicht

Zwei Regierungsverordnungen zur Festlegung des garantierten berufsübergreifenden Mindestlohns (SMIG) in den nicht-landwirtschaftlichen Sektoren, geregelt durch das Arbeitsgesetzbuch und des garantierten landwirtschaftlichen Mindestlohns (SMAG) wurden soeben in der neuesten Ausgabe des Amtsblatts der Republik Tunesien (JORT) vom 5 Jan 2021 veröffentlicht. Beide Dekrete treten rückwirkend ab dem 1 Okt 2020 in Kraft.

Gemäß des Regierungserlasses Nr. 2020-1069 vom 30. Dezember 2020, veröffentlicht am 5 Jan 2021, wird die Höhe des garantierten berufsübergreifenden Mindestlohns für Arbeiter beider Geschlechter ab 18 Jahren auf 429,312 Dinar pro Monat für Arbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von 48-Stunden und 365,732 Dinar für Arbeiter mit 40-Stunden Wochenarbeitszeit festgelegt. Für Arbeitnehmer mit Stundenlohn wird der Lohn auf 2,064 Dinar (48 Stunden-Woche) und 2,110 Dinar (40-Stunden-Woche) festgelegt.

Dasselbe Dekret legt fest, dass Arbeitnehmer, die nach Aufgabe, Akkord oder Leistung bezahlt werden und die für normale Leistung einen Lohn in Höhe des garantierten berufsübergreifenden Mindestlohns erhalten, Anspruch auf eine Lohnerhöhung in einer Höhe haben, die der aktuellen Erhöhung des garantierten interprofessionellen Mindestlohn entspricht.
Es wird auch festgelegt, dass jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren in keinem Fall einen Lohn erhalten dürfen, der unter 85 % des Lohns eines Erwachsenen liegt.

Darüber hinaus legt der Regierungserlass Nr. 2020-1070 vom 30. Dezember 2020 den garantierten landwirtschaftlichen Mindestlohn auf 16,512 Dinar pro effektivem Arbeitstag für Arbeiter beiderlei Geschlechts ab 18 Jahren fest. Nach demselben Erlass wird Facharbeitern und landwirtschaftlichen Fachkräften eine Prämie gewährt, die als „technische Fachkraftsprämie“ bezeichnet wird und deren Höhe unabhängig vom Dienstalter des Arbeiters einheitlich auf 880 Millimes pro Tag für Facharbeiter und 1,656 Millimes pro Tag für ausgebildete Fachkräfte festgelegt ist. Diese Prämie wird zusätzlich zum garantierten landwirtschaftlichen Mindestlohn für jeden Tag gezahlt, an dem der Arbeiter eine Arbeit verrichtet, die eine Spezialisierung oder Qualifikation erfordert.
Arbeiter, die im Akkord, im Stücklohn oder auf Ertragsbasis entlohnt werden und die bei normalem Ertrag einen Lohn in Höhe des garantierten landwirtschaftlichen Mindestlohns erhalten, haben Anspruch auf eine Lohnerhöhung in einer Höhe, die der aktuellen Erhöhung des garantierten interprofessionellen Mindestlohn entspricht.

Titelbild: Symbolfoto – Landarbeiterinnen in Jendouba

Quelle: Nessma TV